Lehrabgeltung

Wem gebührt Entgelt für die Abhaltung von Lehrveranstaltungen?

Lehrpflicht & Gesonderte Lehrabgeltung

Die Abhaltung von Lehrveranstaltungen ist für das wissenschaftliche Personal einer Universität grundsätzlich Teil der Aufgaben.

Der Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen der Universitäten regelt, ob und in welchem Umfang die einzelnen Beschäftigtengruppen Lehre halten müssen.

Bei Lehrpflicht gebührt für die Abhaltung der Lehre keine gesonderte Abgeltung.

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Übersichtstabelle der Abgeltungsgruppen

Gruppen mit gesonderter Lehrabgeltung

  1. Externe Lektor*innen (OHNE BOKU-Dienstverhältnis):
    Es werden pro Semester entsprechend deren Lehrbetrauung Verträge und Lehrabhaltemeldungen erstellt und per Post an die Lektor*innen versandt.
    Die Auszahlung erfolgt in Monatsraten und kann erst nach Retournierung der unterschriebenen Unterlagen (Vertrag UND Lehrabhaltemeldung) aktiviert werden.
     
  2. BOKU-interne Lektor*innen (Personen MIT BOKU-Dienstverhältnis aber OHNE Lehrverpflichtung):
    Es werden Lehrabhaltemeldungen erstellt und ca. 1 Monat nach Semesterbeginn per BOKU-Hauspost an die beauftragten Kolleg*innen zugestellt.
    Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung am Ende des Semesters durch die Personalabteilung und kann erst nach Retournierung der unterschriebenen Unterlagen (Vertrag UND Lehrabhaltemeldung) aktiviert werden.
     
  3. Studentische Mitarbeiter*innen im Lehrbetrieb:
    Es werden pro Semester entsprechend deren Lehrbetrauung Verträge und Lehrabhaltemeldungen erstellt und per BOKU-Hauspost an die Department-/Instituts-Sekretariate versandt.
    Die Auszahlung erfolgt in Monatsraten und kann erst nach Retournierung der unterschriebenen Unterlagen (Vertrag UND Lehrabhaltemeldung) aktiviert werden.
     
  4. Kollegiengeldbezieher*innen (Lehrende in Beamten-Dienstverhältnissen):
    Diese Personengruppe erhält jeweils vor Auszahlung des Kollegiengeldes eine schriftliche Aufstellung der beauftragten Lehrveranstaltungen. Im Wintersemester dient diese vor allem der Information bzw. der Kontrolle, - im Sommersemester (Jahresdurchrechnung) ist eine unterschriebene Kopie der Aufstellung als Beleg der Abhaltung an die Lehrorganisation zu retournieren.