Erforderliche Einkommensnachweise sind

 

1.  der vollständige Einkommenssteuerbescheid über jenes Kalenderjahr, das dem jeweiligen Semesterbeginn vorangeht

oder

2. die Eidesstattliche Erklärung der Steuerberaterin/des Steuerberaters der/des Studierenden im Falle der Selbstständigkeit der/des Studierenden

oder

3.  der Jahreslohnzettel aus FinanzOnline (Gesamtübersicht aller Arbeitgeber und Detailauszug jeder auszahlenden Stelle)

oder

4.  der Einheitswertbescheid bei LandwirtInnen.