Arbeits- und Beinaheunfälle

Arbeitsunfall
Arbeitsunfälle sind plötzlich von außen auftretende Körperschädigungen im ursächlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der versicherten Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Unter Versicherungsschutz stehen auch Wege und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Bestimmte Unfälle sind den Arbeitsunfällen gleichgestellt, selbst wenn sie Personen betreffen, die nicht unfallversichert sind. Dazu gehören z.B. Unfälle bei der Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr oder beim Blutspenden, Unfälle beim Einsatz von Mitgliedern oder Helfern von Hilfsorganisationen.
Meldepflicht besteht auch, wenn es zu keiner dreitägigen starken Beeinträchtigung kommt, jedoch ein Arztbesuch, Ambulanzbesuch, oder ein Blaulicht Einsatz erfolgte. Da diese Organisationen Meldepflicht haben, muss auch der Arbeitgeber die Meldung abgeben.

Beinahe-Unfälle
Sind intern meldepflichtig und an die Sicherheitsfachkraft (erik.griebl(at)boku.ac.at) weiterzuleiten, um mögliche Gefahrenquellen (Stolperfallen, Arbeitsmethodik, etc.) erkennen zu können und nach Evaluierung möglichst beseitigen zu können.

Meldepflicht

Meldepflichtige Arbeitsunfälle müssen der Personalabteilung übermittelt werden!

Meldepflicht
Zur Meldung von Arbeitsunfällen und einer Berufskrankheit sind ArbeitgeberInnen und ÄrztInnen verpflichtet.
Jeder (vermeintliche) Arbeitsunfall, durch den Versicherte getötet oder mehr als drei Kalender Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig werden, muss längstens binnen fünf Tagen der zuständigen Versicherung gemeldet werden.

Vorgangsweise an der BOKU
Die Betroffenen und Vorgesetzten müssen die Versicherungsformulare (Unfallmeldung) ausfüllen und von den Institutssekretariaten ehestmöglich an die Personalabteilung übermittelt werden.
- BVAEB Formular für alle Personen, die einen Dienstvertrag mit der BOKU haben.
- AUVA Formular für alle anderen Personen, BOKU Studierende, Studierende aus dem Ausland, Lehrlinge

Formulare der BVAEB bzw. AUVA finden Sie auf der Homepage des Personalmanagements unter dem Punkt Formulare → Urlaub, Krankenstand, Freistellung

Wichtig ist, dass die Formulare in der Fünf-Tages-Frist bei den Versicherungen einlangen, ansonsten kann es zu Einschränkungen der Versicherungsleistungen kommen.
Die Personalabteilung leitet die Formulare an die Versicherung weiter und schickt Sie in Kopie an die Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsrat. Die Meldungen werden im Institutssekretariat archiviert.

Formulare

Unter folgenden Links, finden sie Formulare zur Unfallmeldung:

BVAEB (Formular für alle Personen, die einen Dienstvertrag mit der BOKU haben)

AUVA (Formulare für alle anderen Personen, BOKU Studierende, Studierende aus dem Ausland, Lehrlinge)

Meldung Beinaheunfall