1. Voranmeldung

Die online Voranmeldung zum Studium ist vor der persönlichen Aufnahme im Internet durchzuführen. Sie muss nur dann gemacht werden, wenn du dich zum ersten Mal zu einem Studium an der BOKU anmeldest.

Wann muss ich das genau tun? Bitte ca. frühestens eine Woche vor Beginn der Zulassungsfrist, diese ist der "Zeittafel" zu entnehmen ("Datenerfassung zu Aufnahme")

 

2. Aufnahme

Für die Aufnahme zum Studium musst du während der Zulassungsfrist persönlich an die BOKU zu den Studienservices kommen. 

  • Zulassungsfrist für Bachelorstudien: 20.Juni - 5.September für das Wintersemester und 9. Jänner - 5. Februar für das Sommersemester
  • Zulassungsfrist für Master- und Doktoratssstudien: 20. Juni - 31. Oktober und 9. Jänner - 31. März für das Sommersemester

Die Zulassung zum Bachelor ist ausschließlich in der Zulassungsfrist möglich. In bestimmten Ausnahmefällen  ist die Zulassung auch bis zum Ende der Zulassungsfrist für Masterstudierende möglich. StudienwerberInnen aus Drittstaaten müssen die Zulassungsfrist für Bachelorstudien nutzen - egal ob sie sich für ein Bachelor- oder ein Masterstudium bewerben.
Falls ein Antrag gestellt werden muss, beachte bitte die Bearbeitungszeit von bis zu 14 Wochen.

Zulassung ohne inländische Vorbildung
In diesem Fall ist zuerst ein Antrag auf Zulassung zu stellen: Infos.

 

© Pixaby, David Senior

Infos zur Zulassung

3. Studienbeitrag

Nach der Entrichtung des Studienbeitrages kannst du zu studieren beginnen. Idealerweise wird er direkt am Schalter bei der Aufnahme mittels Überweisung bezahlt, dann erhältst du auch gleich deinen Studierendenausweis - die "BOKUCard".