Pendlerrechner des BMF

Aufgrund einer gesetzlichen Änderungen im Jahr 2013 ist für die Auszahlung der Pendlerpauschale die Berechnung mit dem BMF Pendlerrechner nötig. Diesen finden Sie auf der Homepage des BMF/Bundesministerium für Finanzen unter folgendem Link:

https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/

Damit tritt auch die neue Pendlerverordnung (BGBl II 2013/276) in Kraft, welche den Dienstgeber verpflichtet, ab dem Kalenderjahr 2014 bei der Berücksichtigung von Pendlerpauschale und Pendlereuro ausschließlich das Ergebnis des Pendlerrechners heranzuziehen.

Die bisher gültigen Formulare (L34) verlieren somit per 30.06.2014 ihre Wirkung. Daher ist es wichtig, dass Sie das Ergebnis des Pendlerrechners bis zu diesem Datum an die Personalabteilung übermitteln. Ansonsten werden die Bezüge von Pendlerpauschale und Pendlereure eingestellt.