Pendlerpauschale

Durch das Pendlerpauschale wird die Lonhsteuerbemessungsgrundlage vermindert. Voraussetungen:

  • Bestimmte Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
  • Möglichkeit/Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Zeitliches Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum

Durch die Pendlerpauschale, kann neben der kleinen und großen Pendlerpauschale, auch der "Pendlereuro" geltend gemacht werden. Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag mit 400 Euro abgegolten, der bei der Lohnabrechnung automatisch berücksichtigt wird. Zusätzlich können ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale und einen "Pendlereuro" geltend machen. Dabei kommt es unter anderem auf die Entfernung des Wohnorts zur Arbeit und die verfügbaren Verkehrsmittel an.

 

Pendlerpauschale auch bei Kurzarbeit oder Homeoffice

Hatten Sie Anspruch auf Pendlerpauschale, bevor Sie in Kurzarbeit oder coronabedingt in Homeoffice waren? Dann gilt dieser Anspruch nach wie vor, und zwar bis 30. Juni 2021. Ab Juli 2021 müssen Sie nach derzeitigem Rechtsstand wieder im entsprechenden Ausmaß pendeln, um das Pauschale zu bekommen.

 

 

Pendlerrechner

Ab 2014 ist ausschließlich das Ergebnis des Pendlerrechners ausschlaggebend, ob Sie Anspruch auf ein Pendlerpauschale und den Pendlereuro haben, und wenn ja, in welcher Höhe. Das Ergebnis ist rechtsverbindlich.

Das kleine Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale steht jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz ohne Rundung mindestens 20 km von der Wohnung entfernt liegt, und die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist. Die Wegstrecke bemisst sich nach Streckenkilometern des Massenbeförderungsmittels und allfälliger zusätzlicher Straßenkilometer und Gehwege. Hierbei ist die schnellste Verbindung mit dem öffentlichen Verkehrsmittel und eine optimale Kombination mit dem Individualverkehr (z. B.: Park and Ride) zu unterstellen. Es ist jedoch nicht von Bedeutung, ob Sie tatsächlich einen PKW zur Verfügung haben oder Sie die schnellste Verbindung nutzen. 

So hoch ist das kleine Pendlerpauschale

Es beträgt bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:

Kilometer monatlich jährlich  
mehr als 20 km 58 € 696 €  
mehr als 40 km 113 € 1.356 €  
mehr als 60 km 168 € 2.016 €

Dazu kommt der Pendlereuro: Ein Euro pro Kilometer für den Hin- und Retourweg einmal jährlich.

Beispiel:

Bei einem 30 Kilometer langen Arbeitsweg bekommt man 60 € über den Pendlereuro und 696 € werden von der Steuerbemessungsgrundlage als kleine Pendlerpauschale abgezogen.

Das große Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale steht jenen zu, bei denen der Arbeitsplatz ohne Rundung zumindest 2 km von der Wohnung entfernt liegt und während des Zeitraums, für den das Einkommen ausbezahlt wird, die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln überwiegend unzumutbar ist.

Das ist dann der Fall,

  • wenn es entweder für mehr als die Hälfte des Arbeitsweges kein öffentliches Verkehrsmittel gibt.
  • wenn eine Gehbehinderung, Blindheit oder dauernde Gesundheitsschädigung vorliegt. Die gesundheitliche Beeinträchtigung ist nachzuweisen mit einem Ausweis nach § 29b Straßenverkehrsordnung, einer Befreiung von der KFZ-Steuer wegen Behinderung oder der Eintragung der Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels im Behindertenpass.
  • wenn die Fahrtdauer mit dem öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 120 Minuten beträgt.
  • wenn man für eine Wegstrecke zwar weniger als 120 Minuten benötigt, aber mehr als 60 Minuten, dann ist die entfernungsabhängige Höchstdauer zu berechnen. Diese beträgt 60 Minuten plus eine Minute pro Kilometer der Wegstrecke. 

Beispiel:

Der Weg beträgt 40 Kilometer in einfache Richtung. Mit dem öffentlichen Verkehrsmittel beträgt die Wegzeit 90 Minuten. Es werden also weniger als 120 Minuten, aber mehr als 60 Minuten benötigt. Folglich ist für die Beurteilung, ob das öffentliche Verkehrsmittel zumutbar ist, die entfernungsabhängige Höchstdauer zu ermitteln. Diese beträgt hier 60 Minuten + 40 (je eine Minute pro Kilometer der Wegstrecke) = 100 Minuten. Da die tatsächliche Fahrtdauer von 90 Minuten unter der entfernungsabhängigen Höchstdauer von 100 Minuten liegt, ist die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar.

Achtung!

Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist auf jeden Fall zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

So hoch ist das große Pendlerpauschale

Für die Wegstrecke ist die schnellste Straßenverbindung heranzuziehen. Das große Pendlerpauschale beträgt bei einer einfachen Fahrtstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte:

Kilometer monatlich jährlich  
mehr als 2 km 31 € 372 €  
mehr als 20 bis 40 km 123 € 1.476 €  
mehr als 40 bis 60 km 214 € 2.568 €  
mehr als 60 km 306 € 3.672 €  

Auch hier gibt es den Pendlereuro, d.h. einmal im Jahr einen Euro pro Kilometer für den Hin-  und Retourweg.

Die Fahrtdauer ist die Summe aus: 

  • Wegzeit von der Wohnung bis zur Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels
  • Fahrtdauer des öffentlichen Verkehrsmittels (es ist vom schnellsten Verkehrsmittel auszugehen, z.B. U-Bahn statt Bus)
  • Wartezeiten beim Umsteigen
  • Wegzeit von der Ausstiegstelle zum Arbeitsplatz
  • Wartezeit auf den Arbeitsbeginn. 
  • Bei der Heimfahrt wird in umgekehrter Reihenfolge gerechnet. 

Drittelregelung

Auch Teilzeitbeschäftigte, die nicht jeden Tag in die Arbeit pendeln, können ab vier Arbeitstagen pro Monat das große oder das kleine Pendlerpauschale geltend machen:

  • Für das volle Pendlerpauschale müssen die Voraussetzungen wie bisher an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats, also zumindest an 11 von 20 Arbeitstagen, gegeben sein.
  • Zwei Drittel können Sie ab 2013 absetzen, wenn Sie diese Voraussetzungen zwischen acht und zehn Tagen in einem Kalendermonat erfüllen.
  • Ein Drittel gibt es, wenn diese Voraussetzungen zumindest an vier, höchstens an sieben Tagen des Monats erfüllt sind.

Beispiele:

Beispiel 1: Eine Arbeiterin arbeitet 20 Tage im Monat und muss an jedem Arbeitstag 65 Kilometer mit dem Auto von zu Hause zur Arbeit und wieder zurück fahren. Sie ist gehbehindert, Bus, Zug und Fußwege dazwischen sind für sie also nicht zumutbar. In diesem Fall werden 3.672 € Pendlerpauschale von der jährlichen Steuerbemessungsgrundlage abgezogen. Der Pendlereuro reduziert die Lohnsteuer zusätzlich um 130 €.

Beispiel 2: Der Weg von der Wohnung zur Arbeit beträgt für jemanden, der zwei Mal in der Woche zur Arbeit fährt, 30 Kilometer und für die ersten 20 Kilometer gibt es kein öffentliches Verkehrsmittel. Damit erhält er für die acht Arbeitstage im Monat zwei Drittel der großen Pendlerpauschale, das sind 984 € jährlich, die von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Zusätzlich erhält er zwei Drittel des Pendlereuro (2/3 von 60 €), also 40 €, für den Hin- und Retourweg. Liegt das Einkommen für die acht Arbeitstage im Monat brutto unter 1.190 € und muss er deshalb keine Lohnsteuer bezahlen, erhält er wegen des Anspruchs auf das Pendlerpauschale einen Pendlerzuschlag von 290 € zusätzlich zur Negativsteuer. 

Erhöhte Negativsteuer

Wer die Voraussetzungen für Pendlerpauschale und Pendlereuro erfüllt, aber keine Lohnsteuer zahlt, erhält einen Pendlerzuschlag. Die Negativsteuer kann daher betragen:

  • bis 2019: bis zu 500 €
  • ab 2020: bis zu 900 €.

Die Negativsteuer wird vom Finanzamt über die ArbeitnehmerInnenveranlagung ausbezahlt.

Kein Pendlerpauschale bei Dienstfahrzeugen

Stellt der Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das auch privat genutzt werden kann (Sachbezug), gibt es kein Pendlerpauschale und keinen Pendlereuro.

WochenpendlerInnen

Sollten die Voraussetzungen für Familienheimfahrten nicht gegeben sein, kann von WochenpendlerInnen, die an mindestens 4 Tagen im Monat pendeln, ein aliquotes Pendlerpauschale in Anspruch genommen werden.

Was sonst noch gilt:

  • Kein Pendlerpauschale gibt es, wenn der Arbeitsweg weniger als 20 Kilometer beträgt und die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln für mehr als die Hälfte des Arbeitsweges zumutbar ist oder der Arbeitsweg mit einem Firmenbus bewältigt wird.
  • Feier-, Urlaubs- oder Krankenstandstage vermindern die Pendlerpauschalen nicht.

So kommen Sie zu Ihrem Pendlerpauschale

  • Mit dem Ausdruck des Pendlerrechners beantragen Sie das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin.
     
  • Wenn der Pendlerrechner aus technischen Gründen kein Ergebnis liefert oder Ihr Wohnsitz außerhalb Österreichs liegt, dann verwenden Sie das Formular L33. Dann können das Pendlerpauschale und das Pendlereuro gleich bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
     
  • Wenn das Pauschale noch nicht bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, machen Sie das Pendlerpauschale im Rahmen der Werbungskosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend!

Quellen (2018): Arbeiterkammer