Bewerbungsfristen für die Beantragung der Zulassung gemäß Universitätsgesetz 2002

Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger*innen sowie staatenlose Studienbewerber/innen Bewerber/innen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie staatenlose Bewerber/innen müssen ihren vollständigen Antrag auf Zulassung zum Studium

  • für das Wintersemester jeweils bis spätestens 31. Juli
  • für das Sommersemester jeweils bis spätestens 31. Dezember

an die Studienservices übermitteln. EU- und EWR-Bürger/innen sowie Bewerber/innen, auf die eine der Bestimmungen der Personengruppenverordnung zutrifft, können ihre vollständige Bewerbung grundsätzlich auch während der Zulassungsfrist einreichen. Angaben zur Zulassungsfrist entnehmen Sie Termine & Fristen

Für Anträge auf Zulassung zu einem Masterstudium für EU- und EWR-Bürger*innen, die nach dem 30.09. für das Wintersemester und nach dem 28.02. für das Sommersemester gestellt werden, kann eine Zulassung für das jeweilige Semester nicht gewährleistet werden.