Bewerben können sich Studierende und Graduierte, die an der Universität für Bodenkultur Wien zugelassen sind und folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

 
  • BOKU muss die Heimatuniversität sein,
  • Erfüllung der Voraussetzungen zum Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit:
    bei Dissertationen: erfolgreiche Beendigung eines einschlägigen Masterstudiums und min. 10 ECTS im Doktoratsstudium,
    bei Masterarbeiten: erfolgreiche Absolvierung des Bachelorstudiums und min. 30 ECTS im Masterstudium,(die wissenschaftliche Arbeit muss bereits bewilligt sein),
  • Mindestalter 19 Jahre bzw. Höchstalter 35 Jahre (gilt nicht für Arbeiten im Zusammenhang mit der Habilitation); in begründeten Ausnahmefällen auch darüber (verspäteter Studienbeginn, gleichzeitige Berufstätigkeit,...),
  • Der gewichtete Notendurchschnitt darf nicht höher als 2,3 sein,
  • Fremdsprachenzeugnis (oder Sprachüberprüfungszertifikat): anerkannt werden min. 15 ECTS in fachspezifischen engl. Lehrveranstaltungen an der BOKU, Sprachüberprüfungszertifikate für das Kompetenzniveau min. C1, die von den Fremdsprachenlektor*innen an der BOKU ausgestellt werden (siehe: Sprachüberprüfung), sowie gleichwertige Prüfungen (z.B. IELTS, TOEFL, Cambridge Certificate- max. 2 Jahre alt!). Bitte geben Sie Bescheid, sollte Ihre Arbeitssprache vor Ort eine andere als Englisch sein (C1 notwendig).
  • Zum Einreichtermin dürfen die Antragsteller*innen sich noch nicht zur Realisierung des Forschungsvorhabens im Ausland befinden.
  • Bewerbungen mit einer Betreuungszusage einer Universität im Gastland werden bevorzugt behandelt.
  • Bitte beachten Sie, dass die Masterarbeit/Diss./Habil. zum Bewerbungszeitraum bereits offiziell bewilligt sein muss.
 
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