Die Bodenkultur - Journal for Land Management, Food and Environment

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Auf dem Weg zum Freihandel für Agrargüter - Die Zuteilung von Zollkontingenten nach dem Durchschnittszollverfahren

Zusammenfassung

Im GATT-Agrarabkommen von 1994 wurde die Tarifizierung aller nichttarifärer Handelsschranken vereinbart. Zu den resultierenden Schutzzollsätzen darf eine beliebig große Menge importiert werden. Daneben haben die Länder so genannte Zollkontingente festgelegt, welche Einfuhren zu reduzierten Sätzen garantieren. Daraus ergibt sich ein System zweistufiger Zollsätze. Werden die Kontingente wie bisher mittels administrativer Verfahren und Versteigerungen zugeteilt, liegt die effektive Belastung der Importe über der vertraglich vereinbarten Zollbelastung: Die Importeure streichen sich Renten ein oder dem Staat sind Steigerungsgebote zu zahlen. Unter dem hier vorgestellten Durchschnittszollverfahren entspricht die Belastung der Importe den WTO-Vereinbarungen. Darüber hinaus senkt die Allokationsmethode den Grenzzollsatz und erhöht die importierte Menge, wodurch die Konsumenten besser gestellt werden. Wo gegenwärtig Versteigerungen Anwendung finden, werden die finanziellen Interessen des Staates an zweistufigen Zöllen vermindert. Der Weg zu diesen Zielen führt über die im Jahr 2000 vom WTO-Sekretariat aufzunehmenden separaten Verhandlungen über den Agrarvertrag. Schlagworte:  Zollkontingent, Durchschnittszollverfahren, Agraraussenhandel, GATT Agrarabkommen.