Ablauf WIETZ

BOKU MitarbeiterIn meldet sich schon aus dem Krankenstand bei der Gesunden BOKU und / oder der Arbeitsmedizinerin Frau Dr. Alexandra Joachimsthaler (Standort Türkenschanze) oder Arbeitsmediziner Herr Dr. Dejan Popovic (Standort Muthgasse und Tulln).

Voraussetzung WIETZ :

  • mind. 3 Monate bestehendes Dienstverhältnis mit der BOKU
  • mind. 6 Wochen durchgehender Krankenstand
  • neuerlicher Anspruch erst 18 Monate nach Ende der vorausgegangenen WIETZ

Gemeinsam mit der Arbeitsmedizinerin wird der Wiedereingliederungsplan ausgefüllt. Dies ist die Basis für die Vereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit . Diese beiden Formulare bilden die Rahmenbedingungen für den WIETZ-Ablauf und die Abwicklung in den folgenden Arbeitsprozess. Bitte die ausgefüllten Dokumente ca. 3 Wochen vor dem gewünschten WIETZ Antritt der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in im Personalmanagement übermitteln; diese werden dann bearbeitet!

Der Wiedereingliederungsplan und die Vereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit werden an die Krankenversicherung (BVAEB) übermittelt. Um die WIETZ antreten zu können muss die BVAEB diese bewilligen. Die Bewilligung kommt per Einschreiber meisstens ein paar Tage vor Antritt zu Ihnen nach Hause.

Frühestens nach dem Tag der Zustellung der Bewilligung kann mit der WIETZ begonnen werden.

Details WIETZ

Wiedereingliederungsplan - definiert Rahmenbedingungen und beabsichtigten Ablauf für die schrittweise Rückkehr in den ursprünglichen Arbeitsprozess

  • Inhalt sind Beginn, Dauer, Stundenausmaß, Lage der Arbeitsstunden
  • Beschreibung bisheriger Arbeitsplatz (Tätigkeits- bzw. Anforderungsprofil, Angabe ob Adaptierung des Arbeitsplatzes notwendig)
  • arbeitsmedizinische Einschätzung
  • es findet keine inhaltliche Änderung des Arbeitsvertrages statt!

Wiedereingliederunsvereinbarung

  • enthält Angaben zur bisherigen Arbeitszeit und des bisherigen monatlichen Bruttoentgelts
  • beinhaltet Angaben zur Reduktion der Arbeitszeit, Dauer WIETZ, Lage der Arbeitsstunden, wöchentliches Stundenausmaß, monatliches Bruttoentgelt

Dauer WIETZ

  • 1-6 Monate
  • 1x Verlängerung von 1-3 Monaten möglich
    • Zustimmung der Arbeitsmedizinerin ist erneut notwendig!; das Personalmanagement benötigt für die genehmigung der Verlängerung rechtzeitig, also ca. 3 Wochen vor Datum der Verlängerung! die ausgefüllten Formulare:  Wiedereingliederungsplan und Vereinbarung Wiedereingliederungsteilzeit. Der Antrag wird dann von Ihrer/em Sachbearbeiter*in an die BVAEB weitergeleitet. Auch hier erhalten Sie per Einschreiber die Bewilligung.

Ausmaß der Arbeitszeitreduktion

  • Herabsetzen um mind. 1/4 (25%) und höchstens 1/2 (50%) der Arbeitszeit
  • mind. 12h/Woche
  • mind. Entgelt in der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze
  • Verlauf der Arbeitszeit in WIETZ mind. gleichbleibend oder ansteigend
  • Arbeitszeit in WIETZgesamt durchschnittlich 50-75% und mind. 30%
  • weitere Berechnungen/Abweichungen siehe Informationsbroschüre des Sozialministerium

Antritt WIETZ

  • frühestens am folgenden Tag nach Zustellung der Bewilligung

Zustehendes Entgelt und Wiedereingliederungsgeld

  • entspricht der Arbeitszeit anteiligem Entgelt (BOKU) + Wiedereingliederungsgeld (aus Mitteln des Krankenversicherungsträgers)

Änderungsmöglichkeiten Wiedereingliederungsvereinbarung

  • festgelegte Dauer bzw. festgelegtes Stundenausmaß darf nach Antritt max. 2x einvernehmlich geändert werden
  • Änderung muss schriftlich erfolgen und bedarf Zustimmung ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn (Antrag rechtzeitig an das Personalmanagement übermitteln)

Vorzeitige Beendigung WIETZ

  • wenn arbeitsmedizinische Zweckmäßigkeit nicht mehr gegeben ist
  • Antrag erfolgt schriftlich durch ArbeitnehmerIn
  • Rückkehr zur Normalarbeitszeit frühestens 3 Wochen nach schriftlicher Bekanntgabe des Beendigungswunsches

Detailinfos