Rückerstattung des Studienbeitrages

Der der Universität für Bodenkultur Wien verbleibende Studienbeitrag kann auf Antrag der/dem Studierenden rückerstattet werden,

  1. wenn der Studienbeitrag inkl. Studierendenbeitrag u. allfälliger Sonderbeiträge doppelt bezahlt wurde.
  2. wenn auf einen gestellten Antrag hin der bereits entrichtete Studienbeitrag erlassen wurde.
  3. wenn ein Beitrag entrichtet wurde, der auf Grund des verspäteten Einlangens keine Fortsetzungsmeldung bewirken konnte.
  4. wenn der Studienabschlusses auf Grund des Fortwirkens der Fortsetzungsmeldung des Vorsemesters auch ohne Beitragszahlung für das aktuelle Semester möglich gewesen wäre.
  5. wenn der Beitrag entrichtet wurde, eine Abmeldung vom Studium jedoch innerhalb der Zulassungsfrist erfolgt.

Die Differenz zwischen tatsächlich einbezahltem Betrag und gefordertem Studienbeitrag ist rückzuerstatten, wenn zu viel einbezahlt wurde.

Der tatsächlich einbezahlte Betrag ist rückzuerstatten, wenn zu wenig einbezahlt wurde und dadurch keine Zulassung bzw. Meldung der Fortsetzung erreicht wurde.

Der Studienbeitrag kann im Falle des Ablebens der/des Studierenden rückerstattet werden.

Formular Rückerstattung