Außerordentliche Studierende

Außerordentliche Studierende sind entweder Studierende die zu einem Universitätslehrgang (ULG), zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern, zur Absolvierung von Ergänzungsprüfungen, zur Ablegung der Studienberechtigungsprüfung oder zur Nostrifikation ihres im Ausland absolvierten Studiums zugelassen sind. Sie absolvieren kein ordentliches Studium, sondern besuchen entweder einzelne Lehrveranstaltungen oder absolvieren eine Weiterbildung in Form eines Universitätslehrganges.

Wenn Sie nur bestimmte Lehrveranstaltungen an der Universität für Bodenkultur Wien besuchen möchten, ohne ein Studium zu absolvieren, besteht die Möglichkeit diese als a.o. Studierende/r zu besuchen. Der Abschluss eines gesamten Studiums oder die Ablegung von Rigorosen oder Masterprüfungen ist jedoch nicht möglich! Positiv absolvierte Prüfungen sind auch nur dann auf ein ordentliches Studium anerkennbar, wenn diese vor Ablegung der Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung absolviert wurden (vgl. § 78 Abs. 8 UG)