Mitteilungsblatt Studienjahr 2012/13 26.04.2013 14. Stück 327.  Ausschreibung der Wahl des Senats
328.  Ausschreibung der Wahlkommission für die Wahl von Senatsmitgliedern
Auf Grund der Ausschreibung des Rektors für die Wahl von Senatsmitgliedern und der Bestimmungen der Satzung der Universität für Bodenkultur (Mitteilungsblatt Nr. 3/2010  idF vom 20.10.2010) wird die Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Senats der Universität für Bodenkultur Wien ausgeschrieben. 1) Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 2. April 2013. 2) Tag, Zeit und Ort der Wahl Donnerstag, 13. Juni 2013, 9.00 – 16.00 Uhr, Aula Muthgasse III (24. KW) Dienstag, 18. Juni 2013, 10.00 – 14.00 Uhr, UFT Tulln, SR 14 (25. KW) Donnerstag, 20. Juni 2013, 9.00 – 16.00 Uhr, Festsaal (25. KW) 3) Zahl der zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder a) Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren sind): 9 Mitglieder und mindestens 2 Ersatzmitglieder b) Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb: 4 Mitglieder und mindestens 2 Ersatzmitglieder, darunter jeweils mindes­tens eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) als Universitäts- oder Privatdozentin bzw. als Universitäts- oder Privatdozent bzw. als Associate Professor. c) Allgemeines Universitätspersonal: 1 Mitglied und mindestens 2 Ersatzmitglieder 4) Wahlberechtigung Das aktive Wahlrecht kommt Universitätsangehörigen zu, die am Stichtag in einem der Universität zugeordneten Dienstverhältnis stehen. Das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) kommt den aktiv Wahlberechtigten zu, soweit sie nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen vom passi­ven Wahlrecht sind Personen, die an den Wahltagen nicht mehr in einem der Universität zugeordneten Dienstverhältnis stehen. Unter den oben angeführten Beschränkungen umfassen die Wahlberechtigten: a) Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren: Universitätsprofessorinnen und Universi­tätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren sind. b) Mittelbau:  Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbe­trieb. c) Allgemeines Universitätspersonal: Allgemeine Universitätsbedienstete. 5) Verzeichnis der Wahlberechtigten, Einspruch gegen das Verzeichnis Das Verzeichnis aller Wahlberechtigten liegt vom 26. April bis zum 17. Mai 2013 im Senatsbüro und in den Portierlogen im Gregor-Mendelhaus, im Exnerhaus, in der Muthgasse und im IFA und UFT Tulln zur Ein­sicht auf. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind während der Auflagefrist beim Vorsitzenden der Wahlkommission per Adresse Senatsbüro schriftlich einzu­bringen. Nach Behandlung allfälliger Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis ist das Wählerverzeichnis amtlich; eine nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeich­nis ist nicht zulässig. 6) Wahl von Vertretern Die Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitäts-professoren, des Mittelbaues und des Allgemeinen Universitätspersonals werden nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes aufgrund von Wahlvorschlägen (Listenwahl) gewählt. 7) Wahlvorschläge Wahlvorschläge sind bis spätestens 17. Mai 2013 schriftlich (nicht per e-mail und nicht per Fax!!) beim Vorsitzenden der Wahlkommission per Adresse Senatsbüro einzubringen und haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Wahlvorschläge können bis zum oben angeführten Termin während der Amtsstunden auch im Senatsbüro abgegeben werden. In diesem Fall ist eine Bestä­tigung über Datum und Zeit der Abgabe des Wahlvorschlags zu verlangen. Zur Ein­bringung von Wahlvorschlägen ist das aus der Anlage ersichtliche Formular zu ver­wenden. Den Wahlvorschlägen ist die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber anzuschließen, sofern diese Zustimmung nicht direkt auf dem Formular erfolgt. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig; eine mehrfach angeführte Person ist aus allen Wahl­vorschlägen zu streichen. 8) Einsichtnahme in Wahlvorschläge In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 29.Mai 2013 im Senatsbüro während der Amtsstunden Einsicht genommen werden. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden an der Amtstafel des Senats (neben Senatsbüro, Gregor Mendel-Haus, 3. Stock) kundgemacht (Abschnitt II § 26 (3) Satzung der Universität für Bodenkultur). 9) Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben wer­den. 10) Briefwahl Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte kann wegen voraussichtlicher Abwesenheit von der Universität am Wahltag bzw. an den Wahltagen spätestens bis
11. Juni 2013 bei der Wahlkommission (per Adresse Senatsbüro) die Zulassung zur Briefwahl und die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Bei positiver Entscheidung der Wahlkommission über diesen Antrag (schriftliche Information per e-mail oder per Fax) kann die oder der Antragsteller  die  Wahlunterlagen persönlich im Büro des Senats abholen. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat die/der Wahlberechtigte den Stimmzettel in den von der Wahlkommission ausgehändigten oder übermittelten Umschlag/Wahlkuvert, der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person der/des Wähler/in/s schließen lassen, zu geben, diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der von der Wahlkommission ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege der Wahlkommission per Adresse Senatsbüro zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am Donnerstag, den 20. Juni 2013, 16.00 Uhr, beim Vorsitzenden der Wahlkommission per Adresse Senatsbüro einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt die/der Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt; in diesem Fall muss die ausgestellte Wahlkarte der Wahlkommission übergeben werden. 11) Termin für etwaige Nachwahl Der Termin für eine allenfalls erforderliche Nachwahl ist Dienstag, 16. Juli 2013. Zusätz­liche Wahlvorschläge bzw. Kandidaturen für die Nachwahl sind nach den Bestimmungen dieser Aus­schreibung bis 24. Juni 2013 einzubringen. Hinweis: Amtsstunden des Senatsbüros: Mo-Fr. 8.00-16.00 Uhr, bitte um telefonische Voranmeldung.

Für die Wahlkommission

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr. Reinfried MANSBERGER,  e.h., Vorsitzender

Anlage: Formulare für Wahlvorschlag (Professorinnen/Professoren; Mittelbau; Allgemeines Universitätspersonal)