Kommissionelle Prüfungen werden vor allem bei studienabschließenden Prüfungen angewendet. Bei jeder anderen Prüfung ist der vierte Antritt ebenfalls eine kommissionelle Prüfung, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird.

Bei negativer Beurteilung der letzten Wiederholung der allerletzten Prüfung des Studiums sind die Studierenden berechtigt, diese ein weiteres Mal zu wiederholen (5. Antritt).

Für eine kommissionelle Prüfung muss ein Prüfungssenat gebildet werden, der sich aus mindestens drei Personen zusammensetzt (in der Regel ein Vorsitz und zwei Prüfer*innen).

Der Antrag auf Abhaltung einer kommissionellen Wiederholungsprüfung ist mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin vollständig ausgefüllt und unterschrieben in den Studienservices (kommissionelle-pruefungen(at)boku.ac.at) einzureichen. Bei unvollständigen Anträgen (z.B. kein Vorschlag für den Vorsitz) ist mit einer zusätzlichen Bearbeitungszeit von einer Woche zu rechnen, der Antrag ist dann mindestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Es wird empfohlen, mit der Einholung der Unterschriften mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu beginnen.

Antragsformular
Rechtslage kommissionelle Prüfungen