Dieser Step-by-Step Guide bietet nur einen schnellen Überblick über den Ablauf des Doktoratsstudiums. Bitte beachten Sie bei jedem Schritt die Verweise zu den vollständigen Informationen und gesetzlichen Bestimmungen.

Schritt 1 Wahl eines Dissertationsbetreuers/ einer Dissertationsbetreuerin und des Forschungsprojektes

Falls Sie sich dazu entschieden haben, Ihr Doktoratsstudium an der Universität für Bodenkultur zu absolvieren, ist der erste wichtige Schritt die Auswahl eines Betreuers/einer Betreuerin und Ihres Forschungsprojektes. Als zukünftiger Dissertant/zukünftige Dissertantin liegt die Kontaktaufnahme mit möglichen Dissertationsbetreuer/Dissertationsbetreuerinnen in Ihrem Verantwortungsbereich. Die Webseite der BOKU bietet Ihnen ausführliche Informationen über mögliche Forschungsthemen und Kontaktdetails zu den für Sie interessanten Forschungsgruppen. Der Betreuer/Die Betreuerin ist ein erfahrener Wissenschaftler/eine  erfahrene Wissenschaftlerin und wird Sie während Ihrer gesamten Dissertation unterstützen. Gemeinsam mit Ihrem Dissertationsbetreuer/Ihrer Dissertationsbetreuerin sollten Sie ihr Forschungsprojekt konkret definieren und entscheiden, welches Doktoratsstudium Sie beginnen wollen. Weiters erhalten Sie von Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin eine schriftliche Betreuungszusage, die für die Zulassung zum Doktoratsstudium an der BOKU nötig ist.

Schritt 2 Wahl des Doktoratsstudiums

Gemeinsam mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin sollten Sie das für Sie passende Doktoratsstudium auswählen. Eine Übersicht über alle angebotenen Doktoratsstudien finden Sie hier

Schritt 3 Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium an der Universität für Bodenkultur

Vor Beginn Ihres Doktoratsstudiums müssen Sie bei den Studienservices um Zulassung zum Doktoratsstudiums ansuchen.
Falls Sie davor noch für kein Studium an der BOKU gemeldet waren, müssen Sie sich online voranmelden. Verwenden Sie diesen Link zur ausführlichen Information und zur online Voranmeldung >>> 

Notwendige Unterlagen für die Zulassung

Das Anmeldeformular finden Sie auf der Webseite der Studienservices:

Inländische Vobildung >>>

Internationale Vorbildung >>>

Falls Sie ihr Doktoratsstudium in einer Doktoratsschule/einem PhD Programm absolvieren, erhalten Sie das Formular gemeinsam mit dem Nachweis der Aufnahme in das entsprechende Programm vom Koordinator/der Koordinatorin der Doktoratsschule/des PhD Programmes.

Neben dem Anmeldformular müssen Sie folgende Dokumente im Original oder als zertifizierte Kopie einreichen:

  • Verleihungsurkunde Bachelor und Master bzw. Diplomzeugnis
  • Leistungsnachweis von Bachelor- und Masterstudium bzw. Diplomstudium (mit Fächer, Noten, ECTS oder Stunden)
  • Vorläufige Betreuungszusage einer bzw. eines habilitierten Universitätslehrenden der BOKU
  • Lebenslauf   

Alle Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt worden sein. Wurde ein Dokument in einer anderen Sprache ausgestellt, muss dieses von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden und die Übersetzung muss permanent mit dem Originaldokument verbunden werden.

Beglaubigung von Dokumenten
Wenn Sie ihr Vorstudium nicht in Österreich absolviert haben, müssen Sie überprüfen, ob eine Beglaubigung Ihrer Dokumente nötig ist. Die notwendige Form dieser Beglaubigung ist abhängig vom Land Ihres Vorstudiums. Zur Länderauswahl >>>

Bewerbungsfristen
EU- und EWR-Bürger/innen sowie Bewerber/innen können ihre Bewerbung während der allgemeinen Zulassungsfrist sowie während der Nachfrist einreichen. Über diesen Link finden Sie die jeweiligen Fristen für das Winter- bzw. Sommersemster www.boku.ac.at/studienservices/themen/termine-fristen/zeittafel/

Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger/innen sowie staatenlose Studienbewerber/innen
Zählen Sie zu diesen Personen müssen Sie ihren  Antrag auf Zulassung zum Studium

    für das Wintersemester jeweils bis spätestens 5. September
    für das Sommersemester jeweils bis spätestens 5. Februar

an die Studienservices übermitteln.

Schritt 4 Inskription als Doktoratsstudierende/r

Nach erfolgreicher Zulassung zum Doktoratsstudium müssen Sie sich noch für das entsprechende Doktoratsstudium inskribieren. Diese Inskription müssen Sie für jedes Semester über das BOKUonline System durchführen.

Gebühren
Für alle Studierende ist die Mitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) verpflichtend und kostet ungefähr Euro 20 pro Semester. Dieser Betrag muss daher von allen Doktoratsstudierenden bezahlt werden.

Studiengebühren
Generell gibt es an allen österreichischen Universitäten verpflichtende Studiengebühren. Für EU- und EWR-Bürger/innen sind dies Euro 363.36 pro Semester, für Bürger/innen aus Drittländern beträgt der Beitrag Euro 726.72 pro Semester.
Allerdings gibt es viele Möglichkeiten, die zum Erlass dieser Studiengebühren (permanent oder zeitweise) führen können. Zumeist könnte dies auch auf Sie zutreffen, verwenden Sie folgenden Link um dies für Ihre Personengruppe/ Ihre Sitatuation zu überprüfen >>>
 

Schritt 5 Anmeldung zum Projekt Doktorat

Innerhalb des ersten Jahres Ihres Doktoratsstudiums müssen Sie eine Anmeldung zum Projekt Doktorat durchführen.

Das notwendige Formular finden Sie auf der Webseite der Studienservices:

Zusätzlich zum Anmeldeformular müssen Sie folgende Informationen einreichen:
Titel der Doktorarbeit (ein Arbeitstitel, der später noch geändert werden kann)
Name des Betreuers/der Betreuerin
Beratungsteam
Eine Synopsis des Doktoratsprojektes (3-5 Seiten einschließlich Arbeits- und Ressourcenplan)
Vorschlag für Doktoratslehrveranstaltungen (in Absprache mit dem Betreuer/der Betreuerin)

Vorschlag für Doktoratslehrveranstaltungen
Das Ausmaß und die Art der nötigen Lehrveranstaltungen hängt von der Art des Doktoratsstudiums, das Sie absolvieren, ab und beträgt minimal 20 ECTS und maximal 42 ECTS. Die Lehrveranstaltung “Principles and challenges of research in socio-economics, natural resources and life sciences” ist für alle Doktoratsstudien verpflichtend.

Achtung:
Alle Lehrveranstaltungen müssen vor der Absolvierung durch den Studiendekan/die Studiendekanin genehmigt werden. Lehrveranstaltungen, die Sie vor dieser Genehmigung absolviert haben, können nicht geltend gemacht werden. Falls Sie sich zu Beginn noch nicht auf alle Lehrveranstaltungen festlegen wollen, gibt es die Möglichkeit der Teilfestlegung, d.h. Sie reichen nur einen Teil der geplanten LVs ein. Aber auch hier gilt: Vor der Absolvierung weiterer Lehrveranstaltungen müssen Sie diese nachnominieren und den positiven Bescheid des Studiendekans/der Studiendekanin abwarten.

Schritt 6 Forschungsphase, Studium und Fortschrittsberichte

Nach erfolgreicher Zulassung zum Doktoratsstudium können Sie mit der Forschungsarbeit, dem wichtigsten Bestandteil Ihrer Doktorarbeit, beginnen. Während dieser Forschungsphase müssen Sie auch die von Ihnen eingereichten Lehrveranstaltungen positiv absolvieren.
Zusätzlich müssen Sie Ihr Beratungsteam mindestens einmal jährlich schriftlich über den Fortschritt Ihrer Arbeit informieren und eine Dokumentation davon in Evidenz halten. Falls Sie Teil einer Doktoratsschule/eines PhD Programmes sind müssen Sie diese Dokumentation an das Doktoratszentrum übermitteln.

Schritt 7 Einreichung der Dissertation

Um Ihr Doktoratsstudium zu beenden, müssen Sie eine Dissertation als Zusammenfassung Ihrer Forschungsleistung schreiben. Dies kann in Form einer kumulativen Dissertation (basierend auf mindestens zwei peer-reviewed Publikationen als Erstautor) oder einer Monographie erfolgen.
Nach der Einreichung bei den Studienservices wird die Dissertation einer Begutachtung unterzogen. Die zwei Gutachter bzw. Gutachterinnen dürfen weder Betreuer bzw. Betreuerinnen, noch Co- Autoren bzw. Co-Autorinnen sein, können jedoch dem Beratungsteam angehören. Mindestens ein Gutachter bzw. eine Gutachterin darf nicht der BOKU angehören. Der Dissertant/die Dissertantin hat ein Vorschlagsrecht für die Gutacher. Die genauen Vorgaben für kumulative Dissertation/Monographie bzw. für die Auswahl der Gutacher/Gutachterinnen sind abhängig vom gewählten Doktoratsstudium und sind in dem jeweiligen Studienplan bzw. den Richtlinien zu finden >>>

Auf der Webseite der Studienservices finden Sie ein detailliertes Ablaufschema und alle für den Studienabschluss notwendigen Formulare zum Download.

Schritt 8: Dissertationsverteidung (Defensio)

Nach dem Einlangen der Gutachten müssen Sie Ihre Dissertation öffentlich verteidigen (Defensio). Die Defensio ist öffentlich zugänglich und besteht im Wesentlichen aus einer Präsentation der Forschungsarbeit (20 – 30 Minuten), gefolgt von einer Diskussion.

Die Defensio findet vor einem Prüfungssenat (zwei Prüfer/Prüferinnen, ein Vorsitzender/eine Vorsitzende) statt. Die Zusammensetzung des Prüfungssenates bestimmt der/die Studiendekan/in, der Dissertant bzw. die Dissertantin hat ein Vorschlagsrecht.

Die genauen Vorgaben über die Auswahl der Prüfer/Prüferinnen sind abhängig vom gewählten Doktoratsstudium und sind in dem jeweiligen Studienplan bzw. den Richtlinien zu finden >>>

Schritt 9: Verleihung des akademischen Grades und Promotion

Nach erfolgreichem Abschluß Ihres Doktoratsstudiums wird Ihnen vom Studiendekan/von der Studiendekanin der akademische Grad Doktor oder PhD verliehen. Sobald die Abschlussdokumente ausgestellt wurden, werden Sie von den Studienservices per Email verständigt.

Die Promotionen finden durchschnittlich 4-5 mal pro Jahr im Festsaal der Universität für Bodenkultur statt. Für detaillierte Informationen, sowie die Anmeldung folgen Sie diesen Link.