Was ist ein Vertrag?

Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft.

Das Zustandekommen eines Vertrages erfordert somit die Übereinstimmung von, auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichteten Willenserklärungen von zumindest zwei Parteien.

Wann liegt ein Vertrag vor?

Wann liegt ein Vertrag vor?

Grundsätzlich überlässt es das Gesetz den Parteien, in welcher Form (mündlich, schriftlich, Notariatsakt, ...) sie ihre Rechtsgeschäfte abschließen wollen und ob sie sich selber an eine bestimmte Form binden wollen.

Für viele Verträge wird gesetzlich keine bestimmte Form vorgegeben.
Ein Vertrag liegt vor, sobald sich die, auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willenserklärungen der Parteien decken, auch wenn diese z.B. nur mündlich abgegeben werden.

Der Abschluss eines Vertrages in Schriftform ist jedoch dringend zu empfehlen (Beweisbarkeit!).

Was ist ein Rechtsgeschäft?

Ein Rechtsgeschäft ist ein Mittel zur Selbstgestaltung rechtlicher Verhältnisse nach eigenem Willen. Es besteht aus Willenserklärungen, die auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtet sind.

Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen

  • einseitigen Rechtsgeschäften, die durch Willenserklärung einer Partei zustande kommen (z.B. Auslobung, letztwillige Verfügung, ...) und
  • mehrseitigen Rechtsgeschäften, die durch übereinstimmende Willenserklärungen von zwei oder mehr Parteien zustande kommen (z.B. Vertrag).

Die, das Rechtsgeschäft einleitende Willenserklärung wird rechtlich Anbot oder Offert (nicht nur bei Aufträgen) genannt und die annehmende Willenserklärung Annahme, wobei es dazwischen mehrere Willenserklärungen in Form von Gegenanboten geben kann. Eine eindeutige Trennung ist in der Praxis nicht immer möglich.

Details zur Anbotslegung an der BOKU finden Sie hier.