Der Joint Study Freemover Zuschuss setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

Stipendium pro Monat (4x) + Reisekostenzuschuss (1x) + Gebührenzuschuss (1x360€) +  in bestimmten Fällen: Impfzuschuss (max. 300€ der nachgewiesenen Impfkosten)


Höhe des Stipendiums pro Monat:
Die Stipendienhöhe richtet sich nach den tatsächlichen Lebenshaltungs- und Unterbringungskosten am ausländischen Studienort. Die Richtwerte der Stipendiensätze finden Sie hier: Stipendiensätze

Der Zuschuss wird für maximal 4 Monate gewährt.

Reisekostenzuschuss:
Die Richtwerte des Reisekostenzuschusses finden Sie hier: Stipendiensätze
Der Reisekostenzuschuss entspricht dem Wert aus der Tabelle ohne Abzug.

Gebührenzuschuss (für z.B. Visum, Health Care, Studiengebühren, etc.)
€ 360,-   (genaue Aufstellung im Finanzierungsplan).

Wenn Sie sich für einen Studienplatz an einer Universität mit Studiengebühren bewerben, können Sie dies bei der Bewerbung im Finanzierungsplan angeben.

Impfkostenzuschuss:

Es können max. 300€ der nachgewiesenen Impfkosten übernommen werden für Impfungen, die für das Zielland von der WHO empfohlen werden. Der Impfkostenzuschuss muss bei der Bewerbung beantrag werden.

Beim Nachweis einer Impfempfehlung der WHO für ein bestimmtes Land, kann ein zusätzlicher Zuschuss bis max. 300 Euro zum Joint study Stipendium beantragt werden. Bitte in der Bewerbung angeben. WHO Impfvorschriften und Empfehlungen für internationale Reisende:
https://www.who.int/publications/m/item/vaccination-requirements-and-recommendations-for-international-travellers-and-malaria-situation-per-country-2022-edition 

Studiengebühren an der Gastuniversität

Die Studiengebühren der Gastuniversität müssen Sie selbst bezahlen!

Finanzierungsplan:
Für die Bewerbung ist ein Finanzierungsplan aufzustellen (siehe Bewerbungsformular). Das beantragte Stipendium setzt sich zusammen aus:

  • Stipendium x Dauer (zur Berechnung kontaktieren Sie den Joint Study Freemover Koordinator mit dem Aufenthaltsdatum).
  • Reiskostenzuschuss
  • Gebührenzuschuss

Mindestleistung:
Als Mindestleistung sind 3 ECTS-Anrechnungspunkte je Monat an der Gastuni zu erbringen.

Absagen:
Bei Stornierung des Auslandsaufenthalts von Seiten der/s Studierenden, bei der keine "höhere Gewalt" (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) einwirkte, wird eine Storno-Gebühr von € 50,- eingehoben!

Rückzahlung:
Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Stipendiums bzw. des Reisekostenzuschusses, sowie bei Verletzung der Berichtspflicht, besteht Rückzahlungspflicht! Auch bei Zusatzfinanzierungen, die über die beantragte Stipendiensumme hinausgehen, kann eine Verpflichtung zur Stipendienrückzahlung ausgesprochen werden.

Rückzahlungspflicht besteht bei unberechtigtem Stipendienempfang.


Der Zuschuss umfasst keine Versicherung. Bitte klären Sie vor Reiseantritt mit Ihrer Versicherung ob ein Anspruch im Zielland besteht oder ob an der Gastuniversität eine verpflichtende Versicherung bezahlt werden muss.

Informationen zur ÖH-Haftplfichtversicherung finden Sie online: https://www.oeh.ac.at/service/oeh-versicherung Bitte prüfen Sie, ob Ihr Zielland dabei umfasst wird. Für USA, Kanada z.B. muss ein extra Antrag gestellt werden.


Bitte beachten Sie die Hinweise des Bundesministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender 
Bitte beachten Sie die Hinweise für Reiseimpfungen: Reiseimpfungen & Reisemedizinische Beratung in Wien: https://impfservice.wien/reiseimpfungen/ 


Selbst bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.