Vor der Patentanmeldung

Nachdem eine Erfindung gemeldet wurde, kann die Universität entscheiden ob sie die Rechte daran in Anspruch nimmt. Diese Entscheidung wird u.a. auf Grund der Schutzrechtsfähigkeit getroffen. Die Prüfung erfolgt entweder im Forschungsservice der BOKU mit Unterstützung einer Patentanwaltskanzlei oder durch externe Verwertungspartner (z.B. aws). Eine Patentrecherche die schon vor oder während der Forschungsarbeit durchgeführt wird, erleichtert die Prüfung bzw. beschleunigt das Verfahren. Bei Interesse bitte einfach beim Team Technologietransfer nachfragen. Kommt es, nach Absprache mit dem Forschungsservice, zu einem Erstgespräch mit einem Patentanwalt oder einer externen Verwertungsagentur werden folgende Punkte besprochen und danach geprüft:

  • Technisches Umfeld und Fachgebiet
  • Einzigartikeit, Neuheit und erfinderische Höhe
  • Marktgröße und Akzeptanz der Erfindung
  • Konkurrenzsituation durch bestehende Patente
  • Literaturrecherche
  • Eigentumsverhältnisse der Erfindung und mögliche Ansprüche Dritter
  • Technische Umsetzung
  • Überlegungen zur Anmeldestrategie (nationales Patent, europäische oder internationale Anmeldung)

Die Anmeldung der Erfindung am Patentamt

Der Tag der Anmeldung ist von besonderer Bedeutung, da der Erfinder damit das Recht der Priorität bekommt. Dieses Prioritätsrecht sichert dem Erfinder den Vorrang gegenüber jeder später angemeldeten identen Erfindung. Weiters hat der Erfinder ab dem Prioritätsdatum ein Jahr Zeit, um sein Patent zu internationalisieren. Damit verleiht die Priorität potentiellen Patentschutz in vielen Ländern, ohne dass die Notwendigkeit besteht, sofort und unmittelbar in allen Ländern das Patent anzumelden. Die Priorität hat mitunter auch den Vorteil, dass mehr Zeit verbleibt, um abschätzen zu können, in welchen Ländern eine Anmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist. Prüfung Nach einer Formalprüfung (Vollständigkeit der Dokumente, notwendige Unterschriften, bezahlte Gebühr) wird die Erfindung auf ihre Patentierbarkeit (Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit) geprüft. Bei Erfüllung dieser, kommt es zur Bekanntmachung der Patentmeldung. Bekanntmachung der Patentmeldung Die öffentliche Bekanntmachung der Anmeldung erfolgt im amtlichen Patentblatt. Einspruch Innerhalb von 4 Monaten ab dem Tag der Bekanntmachung kann gegen die Patenterteilung Einspruch erhoben werden. Jeder (vor allem Konkurrenten) kann Einspruch erheben. Einwendungen müssen jedoch konkrete Gründe enthalten, warum das Patent nicht erteilt werden soll. Erteilung des Patentes Ist gegen eine öffentlich bekannt gemachte Anmeldung kein Einspruch erhoben worden, gilt das Patent mit Bezahlung der ersten Jahresgebühr als erteilt.

Wie lange dauert ein Anmeldeverfahren?

Der Zeitpunkt, zu dem mit dem 1. Vorbescheid (Prüfungsbescheid) zu rechnen ist, variiert sehr stark, aber normalerweise sollte dies nach 6 bis 9 Monaten der Fall sein, wenn keine ausländische Priorität beansprucht wird. Der Anmelder kann den Vorbescheid innerhalb von 2 Monaten beantworten. Auf Verlangen ist es möglich diese Frist zu verlängern (bis zu einem Jahr im Fall des 1. Vorbescheides; später wird üblicherweise eine Verlängerung bis zu 6 Monaten gewährt). Abhängig vom Inhalt des Prüfungsbescheides dauert es häufig zwischen 9 und 18 Monaten bis ein Patent erteilt ist, jedoch kann es auch wesentlich länger dauern. Im Allgemeinen sind die Prüfer sehr kooperativ, wenn in dringenden Fällen eine Beschleunigung des Prüfungsverfahrens urgiert wird. Die Gebrauchsmusteranmeldung unterliegt zunächst einer Gesetzmäßigkeitsprüfung. Sodann wird der Stand der Technik bezüglich der offenbarten Erfindung recherchiert (Recherchenbericht), eine Prüfung auf Neuheit, erfinderische Höhe und gewerbliche Anwendbarkeit erfolgt jedoch nicht. Aufgrund des einfacheren Verfahrens beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer einer Gebrauchsmusteranmeldung 8 Monate und ist damit wesentlich kürzer als bei einer Patentanmeldung. Durch Antrag auf beschleunigte Veröffentlichung und Registrierung (kostenpflichtig) kann eine sofortige, vom Recherchenbericht unabhängige Veröffentlichung und Registrierung erreicht werden.