Nationale Rechtslage und EU-Richtlinien für den Biber

Der Biber ist eine sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene geschützte Tierart

Auf nationaler Ebene wird der Umgang und der Schutz des Bibers in den jeweiligen Gesetzen der Bundesländer geregelt. Durch den Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 1995 ist Österreich jedoch auch verpflichtet, die für alle EU-Mitglieder rechtsverbindlichen EU-Richtlinien umzusetzen.  Neben der - für den Biber relevanten - Fauna-Flora-Habiatat-Richtlinie (FFH-RL; Directive 92/43/EEC) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, betrifft dies auch die Vogelrichtlinie (VS-RL; Directive 2009/147/EC) zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten sowie die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL; Directive 2000/60/EC).

International ist der Schutzstatus des Bibers in der Berner Konvention (Anhang II) und in der Fauna-Flora-Habiat-Richtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union verankert. Die nationale Umsetzung des Biberschutzes fällt in die Kompetenz der Bundesländer und wird in den jeweiligen Naturschutz- und Jagdgesetzen geregelt.