Die Freiheit der Wissenschaft ist in Österreich durch Art. 17 des Staatsgrundgesetzes von 1867 als Grundrecht geschützt (bekräftigt durch das Verfassungsgesetz von 1920). Historisch bestand ein Zusammenhang mit der Errungenschaft der Meinungs- und Pressefreiheit. Aber Forschungsfreiheit polarisiert heute. Manche sehen sie als unabdingbare und unverhandelbare Voraussetzung der Wissenssuche oder auch als grenzenlos. Andere haben dabei – nicht zuletzt vor dem Hintergrund zunehmend anwendungsorientierter Forschungsförderung – eher Risiken im Sinn und sehen Grenzen der Forschungsfreiheit. Die Diskussion über solch gegensätzliche Betrachtungsweisen scheint erstarrt. Klärungen erscheinen notwendig: Warum soll überhaupt die Forschung unter dem Schutz besonderer Freiheitsgarantien stehen? Um welche Freiheiten handelt es sich eigentlich? Wo haben diese Freiheiten möglicherweise grundsätzliche Grenzen?

Wir greifen dieses Thema immer wieder auf – u.a. auch in einer Stellungnahme zu Forschungsfinanzierung und in Weiterbildungen für die Lehrenden – und diskutieren Zusammenhänge und Standpunkte.

Hier finden Sie die Gedanken einiger BOKU-WissenschaftlerInnen und -Studierenden zu diesem Thema.