Die Ausschreibung für den BOKU Nachhaltigkeitspreis 2024 startet Mitte Mai.

BOKU Nachhaltigkeitspreis

Kategorie Ökologische & Soziale Verantwortung im Universitätsbetrieb

DIESJÄHRIGES THEMA: Nachhaltige und vermiedene Studien- und Dienstreisen

Die BOKU möchte ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht nur in Forschung und Lehre, sondern auch im täglichen Universitätsbetrieb nachkommen. Die Universität hat sich daher im Rahmen des Klimaneutralitätspfades u.a. das Ziel gesetzt, bis 2030 zirka 50% der Emissionen, die durch Dienst- und Studienreisen verursacht werden, zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es neben der neuen Dienstreiserichtlinie und der Green Mobility Förderung für Erasmus-Aufenthalte ein mutiges Voranschreiten der Reisenden im Sinne eines nachhaltigen Reiseverhaltens.

Daher suchen wir im Rahmen der diesjährigen Ausschreibung in der Kategorie „Soziale und ökologische Verantwortung im Universitätsbetrieb“ nach interessanten und eventuell außergewöhnlichen Dienst- und Studienreisen, bei denen auf das Flugzeug verzichtet wurde und Nachhaltigkeit im Zentrum stand. Außerdem können Reisen, die aus Nachhaltigkeitsgründen nicht getätigt wurden, eingereicht werden. Dabei ist jedoch wichtig, dass bewusst versucht wurde, andere – emissionsarme – Wege zu finden, um die erwarteten positiven Effekte der geplanten Reise zu erhalten.

Sie haben also eine Dienst- oder Studienreise hinter sich und sind ohne Flugzeug oder anderen emissionsintensiven Verkehrsmitteln an- und abgereist? Oder Sie haben innovative Wege gefunden, eine geplante Reise nicht zu tätigen und auf alternative Art umzusetzen? Dann reichen Sie jetzt ein für den BOKU Nachhaltigkeitspreis 2023 in der Kategorie „Soziale und ökologische Verantwortung im Universitätsbetrieb – Nachhaltige oder vermiedene Studien- und Dienstreisen“. Es können abgeschlossene, angetretene (=Anreise ist bereits erfolgt) und vermiedene Studien- oder Dienstreisen (Erasmussemester/-jahr, Forschungsaufenthalte, …) der letzten fünf Jahre eingereicht werden. Alle eingereichten Reisen werden von einer Jury (bestehend aus Vertreter*innen des Rektorats, der AG Mobilität des Netzwerks Umweltmanagement, des Betriebsrats, der ÖH und des gW/N) begutachtet. Es werden drei Einreichungen für den BOKU Nachhaltigkeitspreis nominiert, wobei der 1. Platz mit 1.000 Euro brutto [1] dotiert ist und zusätzlich zum Preisgeld eine Trophäe erhält. Die beiden weiteren Nominierten (2. und 3. Platz) erhalten jeweils 400 Euro brutto Preisgeld.

Die Einreichkriterien sind:

  • BOKU Bezug der Reisenden zum Zeitpunkt der Reise (Mitarbeiter*in, Studierende*r, Incoming Studierende*r)

Für getätigte und angetretene Reisen:

  • Studien- oder Dienstreise, die mit der Tätigkeit an der BOKU zusammenhängt und von großer Bedeutung für diese ist

  • emissionsärmere Transportmittel wurden gewählt: Zug, Bus, Carsharing u.ä. (Teilstrecken mit dem Flugzeug oder mit motorisiertem Individualverkehr müssen sehr gut begründet sein)

  • Die Reise hat frühestens 2018 stattgefunden. Zumindest die Hinreise muss bei Einreichung stattgefunden haben, die Rückreise fertig geplant sein.

  • Es sind Belege (z.B. Tickets) oder andere plausible Nachweise (z.B. Fotos, Zugpläne, etc.) vorhanden, dass die Reise ensprechend den genannten Kriterien durchgeführt wurde.

  • Die Reise zeigt auf, dass man auch emissionsarm reisen kann und dient damit als Vorbild für zukünftige Reisende.

Für vermiedene Studien- und Dienstreisen:

  • Die Reise wurde aus Nachhaltigkeitsgründen nciht angetreten.

  • Es wurden innovative Alternativen gefunden, die es ermöglicht haben, die erwarteten positiven Effekte der Reise (z.B. Netzwerk-, Kontaktaufbau, Wissensaustausch) dennoch zu erreichen.

Was ist einzureichen?

  • Einreichformular
  • Nachweise, dass die Reise nach den oben genannten Kriterien stattgefunden hat
  • ein Foto Ihrer Reise (oder eines, welches zu Ihrer Reise passt), inkl. Foto-Credits

Die Einreichung laufen via bokulearn: BOKU Nachhaltigkeitspreis 2023 - Soziale und Ökologische Verantwortung

Wichtige Informationen:


[1] Die Höhe der Preisgelder gilt für Auszahlung an nicht an der BOKU angestellte Personen oder Vereine, sowie Intercompany Verrechnungen. Bei Auszahlung an Personen, die an der BOKU angestellt sind, gilt das Preisgeld als Prämie. Durch Steuerleistungen, etc. fällt der ausbezahlte Betrag entsprechend geringer aus.