Bitte beachten Sie die neue Richtlinie "Affiliation Policy" der Universität für Bodenkultur Wien, die im Mitteilungsblatt der Universität veröffentlicht wurde!

Die Richtlinie gilt für das gesamte wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche, allgemeine Personal der BOKU sowie für emeritierte Universitätsprofessor*innen und Universitätsprofessor*innen im Ruhestand, pensionierte Universitätsdozent*innen, Master- und Doktoratstudierende. Darüber hinaus gilt sie für Gastforscher*innen, Forschungsstipendiat*innen sowie Mitarbeiter*innen strategischer Beteiligungen der BOKU, sofern diese einer BOKU Arbeitsgruppe angehören. Weiters gilt sie für ehemaliges wissenschaftliches und nicht wissenschaftliches Personal der BOKU, das nach dem Wechsel an eine andere Institution die an der BOKU begonnenen Forschungsarbeiten fertigstellen und publizieren.

Für alle Publikationen und andere Schriftdokumente, die einen unmittelbaren Bezug zur BOKU (Forschung, Lehre, Weiterbildung, Wissenstransfer, gesellschaftliche Verantwortung sowie Verwaltung) haben, gilt die Richtlinie gleichermaßen. Dazu gehören auch Veröffentlichungen im Bereich des Forschungstransfers, Social-Media-Beiträge sowie Print- und audiovisuelle Medien. Weiters wird diese standardisierte Affiliationsbezeichnung für Vorträge, für die Organisation von und Teilnahme an Kongressen und anderen Veranstaltungen sowie für Forschungsanträge, Diensterfindungen und Patente etc. festgelegt. Diese Richtlinie ist verpflichtend, nicht nur für Erst- und Korrespondenzautor*innen, sondern auch für Senior-, Cound Letztautor*innen anzuwenden.

Diese Richtlinie wurde in der Sitzung des Rektorats vom 07.09.2021 beschlossen und tritt mit 30.09.2021 (Datum der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt Nr. 27 / Studienjahr 2020/2021) in Kraft.

 

Sie können die Richtlinie hier herunterladen:
https://boku.ac.at/fileadmin/data/H01000/mitteilungsblatt/MB_2020_21/MB27/RLAffiliation-Ver1-0.pdf

Hier finden Sie Beispiele für die korrekte Anwendung der Affiliation Policy: https://boku.ac.at/fileadmin/data/H01000/mitteilungsblatt/MB_2020_21/MB27/Anhang1Bsp-RLAffiliation-Ver1-0.pdf