Die Aufgaben der Ethikkommission

Die Satzung der Universität für Bodenkultur Wien bestimmt, dass die Ethikkommission nur auf schriftlichen, begründeten Antrag von Universitätsangehörigen tätig werden kann. Die Satzung (C1 Ethikkommission, §13b) legt auch die Aufgaben der Ethikkommission fest :

(1) Die Ethikkommission verfasst Stellungnahmen zu folgenden Forschungsvorhaben:

  1. Forschungsvorhaben an oder mit Menschen: Beispielsweise Untersuchungen (z.B. Interviews, Umfragen, Eye Tracking, Videobeobachtungen), die möglicherweise Rechte (z.B. Recht auf Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht), die Sicherheit und das Wohlergehen der Versuchspersonen (z.B. physische oder psychische Integrität) oder wesentliche Interessen von Versuchspersonen beeinträchtigen könnten.

  2. Forschungsvorhaben an oder mit Tieren: Beispielsweise Untersuchungen, in denen Wirbeltiere in einer Weise eingesetzt werden, die über die reine Beobachtung oder medizinische Betreuung hinausgehen, oder wenn sie maßgeblich durch Eingriffe ins Ökosystem betroffen sein könnten. Die Ethikkommission ist nicht zuständig für Forschungsvorhaben an oder mit Tieren, für die ein Tierversuchsantrag gestellt wurde.

(2) In ihrer Stellungnahme hat die Ethikkommission zu beurteilen, ob bei Durchführung des Forschungsvorhabens der Schutz der Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen der Versuchspersonen (Abs. 1 Z 1) bzw. die Befolgung der Gebote des Tierschutzrechts (Abs. 1 Z 2) angemessen gesichert sind.

 

Unterlagen und Einreichungen

Die Ethikkommission hat ihre Tätigkeit im Oktober 2020 aufgenommen. Sie hat eine Geschäftsordnung erarbeitet, die vom Senat und vom Rektorat beschlossen wurde und im Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde.

Sie hat einen Ablauf von der Einreichung eines Antrages bis zur Stellungnahme durch die Ethikkommission erarbeitet. Darin sind die Fristen sowie mögliche Beschlüsse übersichtlich dargestellt.

Die Ethikkommission hat Antworten auf häufig gestellten Fragen (FAQs) zusammengestellt.

Der Antrag muss den Anforderungen, wie in den Checklisten angegeben, entsprechen. In der Regel wird entweder die Checkliste 'Mensch' oder 'Tier' relevant sein; aber z.B. bei Forschung zur Tierhaltung auf landwirtschaftlichen Betrieben, sind beide Checklisten relevant. Alle Fragen der Checkliste(n) sind zu beantworten (sollte eine Frage nicht relevant sein, dann bitte mit 'nicht zutreffend' beantworten). In Ihrem Antrag ist auch die Nummerierung der Fragen, wie in der Checkliste angegeben, anzuführen.

Für die Checkliste Mensch stehen ergänzende Erläuterungen zur Verfügung, die hilfreiche Informationen zum Hintergrund der Fragen in der Checkliste geben.

Information zur Feststellung der Zuständigkeit bei Forschung an und mit Tieren (Abgrenzung zu Tierversuchen)

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Dazu ist auschließlich das on-line Formular Einreichungen zu verwenden.

Um in der folgenden Sitzung besprochen zu werden, müssen Anträge (entprechend den Anforderungen, siehe oben) spätestens an dem unten angeführten Datum eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für Daten die ab 1.1.2023 erhoben werden, Anträge so rechtzeitig eingereicht werden müssen, dass eine finale Stellungnahme vor dem Beginn der Datenerhebungen möglich ist. Bedenken Sie, dass die Ethikkommission nach einer Sitzung möglicherweise klärende Nachfragen hat, die behandelt werden müssen, bevor eine finale Stellungnahme ausgestellt werden kann). Für Daten, die bis 31.12.2022 erhoben wurden, können Anträge auch weiterhin 'im Nachhinein' eingereicht werden.

SoSe 2024

Mi. 10. Apr. 2024 (Sitzung: 25. Apr.)
Mi. 8. Mai 2024 (Sitzung: 23. Mai)
Mi. 12. Jun. 2024 (Sitzung: 27. Jun.)
Mi. 4. Sept. 2024 (Sitzung: 19. Sept.)

 

WiSe 2024/25

Mi. 9. Okt. 2024 (Sitzung: 24. Okt.)
Mi. 6. Nov. 2024 (Sitzung: 21. Nov.)
Mi. 4. Dez. 2024 (Sitzung: 19. Dez.)
Mi. 8. Jan. 2025 (Sitzung: 23. Jan.)


SoSe 2025

Mi. 26. Feb. 2025 (Sitzung: 13. Mar.)
Mi. 26. Mar. 2025 (Sitzung: 10. Apr.)
Mi. 7. Mai 2025 (Sitzung: 22. Mai)
Mi. 11. Jun. 2025 (Sitzung: 26. Jun.)
Mi. 3. Sept. 2025 (Sitzung: 18. Sept.)

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Ethikkommission:

Leiterin der Geschäftsstelle: Mag.a Johanna Ecker

Sie erreichen uns unter: ethikkommission(at)boku.ac.at

Adresse:
Simon Zeisel Haus (Stiege 2, 2. Stock)
Muthgasse 11/II
1190 Wien

 

Mitglieder der Ethikkommission