Allgemeines zur Anbotslegung

Ein Anbot ist die ein Rechtsgeschäft einleitende Willenserklärung, die im Falle der Annahme durch die*den Anbotsempfänger*in zum Zustandekommen eines Vertrages führt.

Es ist daher wichtig sicherzustellen, dass bereits im Anbot Regelungen getroffen werden, die den Rahmenbedingungen der BOKU entsprechen.

Zu berücksichtigen bei der Anbotslegung sind daher insbesondere:

Auf den folgenden Seiten erfahren BOKU-Mitarbeiter*innen wie sich der Prozess der Anbotslegung an der BOKU gestaltet und wie sie dabei von der Rechtsabteilung unterstützt werden.
Ebenso erhalten sie Informationen zur Theorie rund um das Thema Anbot wie z.B. zu Inhaltserfordernissen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen.