Prüfungsaktivität

Was ist Prüfungsaktivität?

Gemäß Universitätsfinanzierungsverordnung gelten ordentliche Bachelor-, Master- und Diplomstudien als prüfungsaktiv, wenn im Studienjahr mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkte oder positiv beurteilte Studienleistungen von mindestens 8 Semesterstunden erbracht wurden. Dabei wird jedes Studium einzeln betrachtet. Die Leistungen aus mehreren Studien werden nicht addiert. Anerkannte Prüfungen werden nicht in die Prüfungsaktivität eingerechnet. Für außerordentliche Studien und Doktorats-/PhD-Studien wird keine Prüfungsaktivität ermittelt.

Warum ist Prüfungsaktivität wichtig?

Ein wesentlicher Teil der Universitätsfinanzierung basiert auf prüfungsaktiven Studien. Je mehr prüfungsaktive Studien die BOKU vorweisen kann, umso mehr Mittel stehen für Lehre und Forschung und somit auch für die Betreuungsqualität der Studierenden zur Verfügung.

Was können Studierende tun?

Wenn ein Studium vorübergehend nicht aktiv betrieben werden kann, besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer Beurlaubung.
Wenn mehrere Studien gemeldet sind, sollten jene Studien, die nicht aktiv betrieben und auch nicht abgeschlossen werden, abgemeldet werden.