Joint Study - Frequently Asked Question (FAQ)

Bewerbung


Allgemeines

Ich würde gerne einen Joint Study Auslandsaufenthalt absolvieren. Wann ist der beste Zeitpunkt sich zu bewerben?

Die Joint Study Einreichtermine finden Sie hier.  Das Bewerbungsfenster im Mobility Online System wird 6 - 8 Wochen vor der Einreichfrist eröffnet. Bitte planen Sie genügend Zeit ein für die Vorbereitung der benötigten Dokumente und beginnen Sie frühzeitig. Eine Bewerbung ist pro Termin nur für das darauffolgende Winter-/Sommersemester des folgenden Studienjahres möglich (z.B. Juni Termin 2020 für Sommersemester 2021)

Leider habe ich die Bewerbungsfrist verpasst. Gibt es noch eine Möglichkeit sich für nächstes Semester auf eine Warteliste oder Ähnliches eintragen zu lassen? Gibt es Restplätze?

Aufgrund der notwendigen langen Vorbereitungszeit (etwa 6 Monate vor Beginn der Mobilität) werden keine Restplätze nach Bewerbungschluss vergeben. Die nächsten Einreichtermine finden Sie hier.

Muss ich Motivationsschreiben, Empfehlungsschreiben und Äquivalenzliste auch für meine Zweit-/Drittpräferenz erstellen?

Nein, müssen Sie nicht. Nehmen Sie bei Ihrer Bewerbung Bezug auf Ihre Erstpräferenz. Sollten Sie nicht keinen Platz an Ihrer Erstpräferenz zugesagt bekommen, aber für eine andere Präferenz nominiert werden, müssen Sie lediglich die Äquivalenzliste neu einreichen.

Ich würde gerne ein Semester über Joint Study absolvieren. Die Bewerbung ist doch relativ aufwendig. Welche Dokumente benötigen die meiste Zeit zur Fertigstellung und womit soll ich als Erstes anfangen?

Im Rahmen der Joint Study Bewerbung müssen folgende Dokumente im Online System (Mobility Online) eingereicht werden: 

  • Finanzierungsplan 
  • Reisekostenvoranschlag (Desktopfoto mit Flügen aus einer Suchmaschine)
  • Empfehlungsschreiben auf Deutsch oder English herunterladen und von habilitierten Professor*innen der BOKU (O.Prof., Ao.Prof., Univ.Prof., Priv.Doz., Assoc. Prof.) ausfüllen lassen. Die Professor*innen dürfen nicht vom selben Institut sein.
  • Sammelzeugnis vom Bachelor- und Masterstudium auf Englisch
  • Diplom/ Abschlusszeugnis Kopien
  • Tabellarischen Lebenslauf und Motivation Letter 
  • Äquivalenzliste 

Wir empfehlen als ersten Schritt sich im Online System zu bewerben und als Nächstes die 2 Empfehlungsschreiben und die Äquivalenzliste angehen, da jene den größten Zeitaufwand bedeuten, der aufzuwenden ist.

Ich studiere UBRM und würde gerne ein Auslandssemester in Ecuador absolvieren. Dort gibt es viele Universitäten mit Studiengänge, die ähnlich zu UBRM sind. Geht das?

Im Rahmen des Joint Study Austauschprogrammes können leider nur Austauschsemester an unseren Partnerinstitutionen absolviert werden. Sie können sich aber für ein Joint Study Freemover Stipendium bewerben.

Was beinhaltet der Joint Study Zuschuss?

Der Joint Study Zuschuss besteht aus einem monatlichen Stipendium (bis zu 4 Monaten), einem Reisekostenzuschuss und einem Gebührenzuschuss für Kosten, die im Rahmen der Vorbereitung anfallen (Visa, Impfungen, etc.). Weitere Informationen zu den Fördersätzen finden Sie hier. Bitte bedenken Sie, dass Sie durch das Joint Study Abkommen von den Studiengebühren an der Gastuniversität - je nach Universität zwischen € 5.000,- und € 25.000,- pro Semester - befreit sind! Sie bewerben sich also um einen der verfügbaren Studienplätze und um den Zuschuss.


Voraussetzungen

  • Sprachnachweis
Wird bei amerikanischen Partnerunis ein TOEFL-Sprachnachweis verlangt oder reicht ein Sprachnachweis der BOKU aus?

Generell wird eine externe Sprachüberprüfung benötigt (e.g. TOEFL, IELTS, Cambridge, ..). Bitte informieren Sie sich dazu auf den Websiten der Partnerinstitutionen.In einzelnen Fällen werden auch BOKU-Sprachüberprüfungen oder Bestätigungen durch die*den BOKU Joint Study Koordinator*in akzeptiert. Eine aktuelle Liste der Gastinstitutionen, auf diedies zutrifft finden Sie hier (ACHTUNG: Einsicht ist nur während des Bewerbungsfenster möglich - 6-8 Wochen vor Bewerbungsdeadline!). Bitte beachten Sie, dass der Sprachnachweis nicht ausschlaggebend sein sollte für Ihre Wahl der Gastinstitution. Meist sind jene auch sehr nachgefragt und nur sehr limitierte Plätze verfügbar. 

Auszug aus WS 22/23 (Angaben ohne Gewähr)

USA

- Cornell University
- Purdue University
- Iowa State University
- West Virginia University
- Florida A&M
- University of Illinois
- University of Georgia
- University of Florida

Kanada
- University of Guelph
- University of New Brunswick

Peru/Mexico/Chile

Spanisch: Nachweis Kurs Spanisch IV oder höher
- Universidad de Chile
- Universidad Nacional Agraria La Molina


Japan
- Kyoto University (für englischsprachige Lehrveranstaltungen)

Muss ich bei der Bewerbung für eine Joint Study Aufenthalt ein TOEFL/IELTS Testresultat vorweisen können?

Nein müssen Sie nicht. Sie müssen lediglich einen Nachweis bringen, dass Sie den Bewerbungsvoraussetzungen entsprechen. Siehe Voraussetzungen. Sollten Sie beabsichtigen an Gastinstitutionen zu gehen,  die einen TOEFL/IELTS verlangen, raten wir sich schon frühzeitig um den Sprachnachweis zu kümmern.

Was ist, wenn ich noch nicht genug englischsprachige ECTS absolviert habe um die Bewerbungskriterien zu erfüllen? Kann ich trotzdem einreichen?

Gerne können Sie auch einen Sprachnachweis vorlegen, wie z.B. ein TOEFL/IELTS Testergebnis (nicht älter als 2 Jahre) oder einen Sprachüberprüfung bei BOKU-International Relations machen, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Genauere Informationen zum Thema Sprachnachweis finden Sie hier.

  • Studienstatus
Kann ich mich als Bachelor-Student*in auf das Stipendium bewerben?

Nein. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie in einen BOKU Masterstudium aufgenommen sein. Für eine Mobilität als Bachelor-Studierende*r können Sie sich über Erasmus oder CEEPUS bewerben.

Kann ich mich mit einer nicht-österreichischen Staatsbürger*innenschaft für das Joint-Study-Stipendium bewerben?

Ja, solange Sie in einem BOKU Masterstudium aufgenommen sind. Dies gilt nicht für Studierende internationaler Masterprogramme, die bereits eine Mobilität beinhalten.

  • ECTS und Notendurchschnitt
Ich habe meinen Bachelor nicht an der BOKU gemacht, muss ich bereits 20 ECTS an der BOKU gemacht haben? Beziehen sich diese Punkte auf den Zeitpunkt der Bewerbungsfrist oder auf die Ausreise?

Die 20 ECTS Voraussetzung muss bereits bei der Bewerbung erfüllt sein. Im Falle, dass Sie bereits Prüfungen absolviert haben, die aber noch nicht in BOKU Online eingetragen sind, kontaktieren Sie die*den Joint Study Koordinator*in.

In den Informationen zu den Voraussetzungen steht, dass ich einen Notendurchschnitt von mind. 2,3 benötige. Bezieht sich das nur auf den Schnitt vom Master oder auch auf den vom Bachelor?

Generell bezieht sich die Voraussetzung auf das Sammelzeugnis des Masterstudiums. Bitte beachten Sie, dass der Gesamteindruck, der durch die Bewerbung vermittelt wird, ausschlaggebend ist. 

Was genau ist als Sammelzeugnis definiert? Zählt das Bachelorstudium auch dazu? Und sollte man für 2 Master zugelassen sein, kann man dann nur das Zeugnis von dem vorweisen mit dem man sich bewirbt? Welches Datum sollte dieses haben?Zeitpunkt?

Erstellen Sie ein Digitales Sammelzeugnis aus BOKU Online (BOKUonline/Studienerfolgsnachweis/gewichtet nach ECTS-Credits, Sprache Englisch: mit Gültigkeitsdatum im Bewerbungsfenster (aktuell). Wenn Sie in zwei Masterstudien aufgenommen sind , bewerben Sie sich mit jenem in welchem Sie sich klar fachlich weiterbilden wollen im Rahmen der Mobilität.


Äquivalenzliste

Anleitung - Ausfüllen der Äquivalenzliste
Spaltenbezeichnung Erklärung
"Kurs-Code" Hier tragen Sie die Kurs-Codes jener Kurse, welche Sie beabsichtigen an der Gastinstitution zu absolvieren, ein.
"Bezeichnung der ausländischen Programmteile" Titel der Lehrveranstaltung, welche Sie beabsichtigen an der Gastinstitution zu absolvieren.
"Ausmaß3 credits" Hier tragen Sie das Ausmaß der Credits (credit points/creditos) an der Gastuniversität bzw. Semesterstunden ein (nicht die Umrechnung!)
"Anerkennung für Lehrveranstaltung/Prüfung gemäß. österr. Studienplan" 

Möchten Sie sich die Lehrveranstaltung für eine (Schwerpunkt)-Pflicht- oder Wahllehrveranstaltung Ihres Curriculums anrechnen, tragen Sie den Titel der im Curriculum enthalten Lehrveranstaltung ein. Sollten sich durch die Umrechnung Rest ECTS ergeben können Sie diese in einer weiteren Zeile als Rest "Freie Wahlfächer"/"FWF" eintragen und anrechnen lassen. (siehe Beispiel unten)

 

"LV - Nummer" Hier tragen Sie die Lehrveranstaltungsnummern jener Kurse, falls Sie beabsichtigen im Ausland absolvierte Kurse für Kurse an der BOKU anrechnen zu lassen. 
"Titel der Lehrveranstaltung4"

Titel der Lehrveranstaltung, falls Sie beabsichtigen im Ausland absolvierte Kurse für Kurse an der BOKU anrechnen zu lassen. 

Beabsichtigen Sie die Lehrveranstaltung nur als freie Wahllehrveranstaltung anzurechnen, tragen Sie lediglich "Freie Wahlfächer"/"FWF" ein. (siehe Beispiel unten)

"PF/WPF/WF/FW5" Welche Stellung hat die BOKU Lehrveranstaltung, für die Sie sich die im Ausland absolvierte Lehrveranstaltung anrechnen möchten. PF = Pflichtfach, WPF = Wahlpflichtfach, WF = Wahlfach, FW = Freies Wahlfach
"Ausmaß ECTS gemäß Umrechnung Hier führen Sie die Umrechnung der Credits der Gastuniversität in ECTS durch und tragen das Ausmaß an ECTS ein. Informationen zu Umrechnungen finden Sie im Dokument Courses-Codes-Credits oder (falls nicht vorhanden) auf Anfrage bei der*dem Joint Study Koordinator*in.
"**OK v. LV-Leiter*in" Hier sammeln Sie die Unterschriften der LV-Leiter*innen (bei Anrechnung für Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen).
  • An der Gastuni geplante/absolvierte und anzuerkennende Lehrveranstaltungen müssen einander gegenüber-gestellt werden, damit die gewünschte Anerkennung eindeutig erkenn- und nachvollziehbar ist. à Sowohl links (= absolvierte bzw. zu absolvierende LV) als auch rechts (= anzuerkennende LV) ist immer etwas einzutragen.
  • Zusätzliche leere Zeilen entfernen und keine komplett leeren Seiten übermitteln
  • Namen der BOKU LV-Leiter*innen vorausfüllen – unleserliche Unterschriften sind ansonsten schwer zuzuordnen
  • Unterschriften dürfen in keinem Fall eigenhändig zusammenkopiert werden - auch nicht von selbst eingeholten Dokumenten. Es handelt sich dabei um strafbare Urkunden- bzw. Unterschriftenfälschung.
  • Bei Korrekturen einer Äquivalenzliste müssen Unterschriften ggf.  neu eingeholt werden
  • Äquivalenzlisten müssen als PDF, nicht als Word Dokument zur Anerkennung eingereicht werden

Beispiel: 

Welche Unterschriften benötige ich auf der Äquivalenzliste? Wie reiche ich ein?

Für die Äquivalenzliste (vor dem Auslandsaufenthalt) benötigen Sie folgende Unterschriften:

  • Ihre Unterschrift
  • Die Unterschrift Ihres*Ihrer Fachkoordinators*in an der BOKU
  • Ggf. die Unterschriften von Pflicht-LV-Leiter*innen (gilt auch für Wahlpflichtfächer) an der BOKU
  • Die Unterschrift des Studiendekans der BOKU

Alle Unterschriften – außer der*des Studiendekans – online akzeptiert. Für die Originalunterschrift des Studiendekans schicken Sie die bereits mit allen anderen Unterschriften versehene Äquivalenzliste bitte per Mail an die Studienservices (anerkennungen@boku.ac.at), die sie dann von Studiendekan, Prof. Peyerl unterschreiben lassen. Kontaktieren sie den Studiendekan oder die Leiterin des Prüfungswesens NICHT direkt und nutzen sie ausschließlich ihre BOKU students- E-mail Adresse.
Rechnen sie mit einer Bearbeitungszeit von durchschnittlich 2-4 Wochen und planen Sie genug Zeit für nötige Korrekturen ein --> Beginnen Sie schon zeitig mit ihrer Äquivalenzliste. Wenn die Äquivalenzliste unterschrieben und abholbereit ist, werden Sie von den Studienservices per Mail informiert. (Abholung durch bevollmächtigte Person ist möglich).

ACHTUNG: Das Kopieren von Unterschriften anderer Personen ist eine Urkundenfälschung! Es liegt in Ihrer Verantwortung alle Unterschriften vollständig und fristgerecht einzuholen! Andernfalls kann es Auswirkungen auf Ihre Förderung und die Anrechnung Ihrer Fächer an der BOKU haben (Unvollständige Listen können nicht bearbeitet werden!) Wird die Unterschrift des Studiendekans auf der Äquivalenzliste vor Aufenthalt nicht eingeholt, kann sie auf der Äquivalenzliste nach Aufenthalt nicht mehr ausgestellt werden!!

Bitte berücksichtigen Sie die Bearbeitungsfristen!

Wer ist mein*e Fachkoordinator*in?

Die Liste der Fachkoordinator*innen (= Mitglieder des Auslandsbeirats) finden Sie hier. Sollten Sie sich nicht sicher sein zu welchem Fachbereich Ihr Studium zählt, finden Sie weitere Informationen dazu auf den Unterseiten der Fachstudienarbeitsgruppen.

Muss ich bei Anerkennung von Wahllehrveranstaltungen auch die Unterschrift der Lehrveranstaltungsleitung einholen?

Seit 1.Oktober 2020, müssen Sie sowohl Unterschriften der Lehrveranstaltungsleitung von (Schwerpunkt-)Pflichtlehrveranstaltungen als auch von Wahllehrveranstaltungen einholen, sollten Sie sich an der Gastinstitution absolvierte Lehrveranstaltungen für die entsprechenden BOKU-Lehrveranstaltungen anrechnen lassen wollen. Möchten Sie sich die Kurse der Gastuniversität nur als Freie Wahllehrveranstaltungen anrechnen lassen, benötigen Sie lediglich die Unterschrift der*des Fachkoordinator*in.

Ich benötige für meinen Abschluss nur noch wenige ECTS. Kann ich mir auch nur 10 ECTS im Rahmen meiner Mobilität anrechnen lassen?

Als Mindestleistung sind 3 ECTS- Anrechnungspunkte je Monat an der Gastuniversität zu erbringen. Generell sind das 12 ECTS für ein Semester. Bitte beachten Sie dazu die Regelungen beschrieben in Courses-Codes-Credits. Nach Abschluss Ihres Joint Study Aufenthalts müssen mindestens 12 ECTS angerechnet werden. Welche ECTS Sie für Ihren Abschluss einreichen ist Ihnen überlassen.

Die Kurse, die mich interessieren, wären hauptsächlich Bachelor Kurse. Ist denn eine Anrechnung von absolvierten "Bachelor ECTS“ in den USA als "Master ECTS“ auf der BOKU möglich“?

An den meisten Joint Study Partneruniversitäten sind die Bachelor Studiengänge(undergraduate) vierjährig. Dementsprechend werden besonders Kurse aus dem 4. Jahr bei uns dem Master-Level zugeordnet. Die Gleichwertigkeit wird letztlich durch die Lehrveranstaltungsleitung, Fachkoordinator*in und endgültig der*dem Studiendekan*in durch den Annerkennungsprozess per Äquivalenzliste bestätigt. Bitte beachten Sie die Regelungen zur Kursauswahl.

Ich möchte nur Bachelorkurse an der Gastinstitution belegen, ist dies möglich?

Bitte beachten Sie die BOKU Bestimmungen zur Kursauswahl erläutert im Dokument Courses-Codes-Credits.

Ich möchte die Kurse nur als freie Wahlfächer anrechnen lassen. Was gehört in das Feld "Anerkennung für Lehrveranstaltung / Prüfung usw.". Muss ich für jedes Fach, das ich an der Gastuniversität belege, einen Äquivalenskurs an der Boku finden?

Nein, das müssen Sie nicht. Wenn Sie sich die an der Gastinstitution belegten Kurse nur als freie Wahlfächer anrechnen wollen geben tragen Sie in das Feld "Anerkennung für Lehrveranstaltung/Prüfung" lediglich "Freies Wahlfach" oder "FWF" ein. Ein Beispiel finden Sie in der FAQ Frage: Wie trage ich am besten die Kurse ein, welche ich mir anrechnen möchte? 

Muss ich bis zum Bewerbungsschluss alle Unterschriften der LV-Leiter*innen, Fachkoordinator*in und Studiendekan*in eingeholt haben?

Ja.

Einzelanrechnung - Anerkennungen

Die Fertigstellung einer Äquivalenzliste und die Einholung aller Unterschriften ist verpflichtend und vor der Abreise zur Partneruniversität zu erledigen.

Wenn es keine unteschriebene Äquivalenzliste vor der Abreise gibt, müssen die Kurse über eine Einzelanrechnung an der BOKU anerkannt werden. Eine Anrechnung kann nicht garantiert werden und jeder Einzelfall wird geprüft.

Informationen zur Anerkennung: Anerkennung

Leitfaden Anerkennungen für Studierende: Leitfaden

 


Empfehlungsschreiben

Was ist bei „Kurze Beschreibung des Mobilitätsvorhabens“ anzuführen?

Es ist ausreichend, wenn Sie angeben, dass Sie vorhaben ein Auslandssemester an der besagten Universität zu absolvieren. Keine detaillierte Beschreibung ist notwendig. 

Was ist bei „Semester“ auszufüllen?

Das Semester, in welchem Sie beabsichtigen Ihre Mobilität durchzuführen.

Ich studiere „Wildtierökologie & Wildtiermanagement“, ein Kombistudiengang zwischen BOKU und Vetmed, kann ich auch Professor*innen der Vetmed anfragen?

Leider nein. Die Empfehlungsschreiben sind von habilitierten Professor*innen der BOKU (O.Prof., Ao.Prof., Univ.Prof., Priv.Doz., Assoc. Prof.) auszufüllen. Die Professor*innen dürfen nicht vom selben Institut sein. 

Wie weiß ich ob ein*e Professor*in habilitiert ist?

Auf der BOKU-Visitenkarte der Lehrperson wird eine Lehrbefugnis in einem Fachbereich ausgewiesen. Bsp. Lehrbefugnis im Fach Ökologischen Landbau

Kann ich an irgendwelche Professor*innen herantreten oder sollte ich diese besser kennen?

Idealerweise sollte die*der Professor*in Sie in einer Lehrveranstaltung erlebt haben, um eine Empfehlung zu erstellen. Gut geeignet sind Professor*innen bei jenen Sie Projektarbeiten bzw. wissenschaftliche Arbeiten (z.B. Bachelorarbeit) absolviert haben. 

Muss das Empfehlungsschreiben per Brief an BOKU-International Relations eingereicht werden?

Nein. Das Empfehlungsschreiben sollte von der*dem Bewerber*in in Mobility Online hochgeladen werden. Alternativ können diese auch per E-Mail an jointstudy(a)boku.ac.at geschickt werden. 


Auswahl der Gastinstitution/Vergabe der Plätze

Für meine Erstpräferenz ist auf der Website keine Partner-Information vorhanden. Kann man sich denn auf die Auflistung auf der Joint Study Outgoings Seite verlassen? Also ist eine Bewerbung an all den genannten Unis möglich?

Auf unserer Website Gastinstitutionen finden Sie alle Universitäten mit jenen wir ein Joint Study Abkommen abgeschlossen haben. Die im jeweiligen Bewerbungsfenster verfügbaren Universitäten sind im Bewerbungsformular in Mobility Online (nur im Bewerbungsfenster ersichtlich! 6-8 Wochen vor Bewerbungsfrist) auswählbar. Bitte orientieren Sie sich bei Ihrer Recherche an die auf den Webseiten der Partnerinstitutionen zur Verfügung gestellten Informationen. 

Ich finde meine Wunschuniversität nicht in Mobility Online. Ist ein Auslandsmobilität dort nicht möglich?

Auf unserer Website Gastinstitutionen finden Sie alle Universitäten mit jenen wir ein Joint Study Abkommen abgeschlossen haben. Leider sind aufgrund limitierter Platzanzahl nicht alle Universitäten jedes Semester verfügbar. Die im jeweiligen Bewerbungsfenster verfügbaren Universitäten sind im Bewerbungsformular in Mobility Online (nur im Bewerbungsfenster ersichtlich! 6-8 Wochen vor Bewerbungsfrist) ersichtlich.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich meine Erst-Präferenz zugeteilt bekommen?

Leider ist es nicht möglich eine konkrete Antwort auf diese Frage zu geben. Die Zuordnung der Studienplätze hängt von der Anzahl der verfügbaren Plätze, Anzahl der Bewerbungen und dem Gesamteindruck der Bewerbung ab. Nutzen Sie die Kommentarfunktion des Bewerbungsformulars um weitere Präferenzen zu kommunizieren oder anzugeben falls Sie offen wären für weitere Gastländer (z.B. Universität im englischsprachigen Raum). 


Mobility Online

Muss ich die Dokumente per E-Mail einreichen?

Nein. Bitte erstellen Sie einen Account in Mobility Online und laden Sie dort rechtzeitig Ihre Dokumente hoch. Sollten Sie sich für ein Joint Study Freemover Stipendium bewerben, reichen Sie bitte alle Unterlagen per E-Mail ein.

Ich habe im Eifer des Hochladens schon die Korrektheit meiner Daten bestätigt (Bewerbung abgeschickt) und kann nun nichts mehr ändern. Kann ich dafür erneut freigeschalten werden?

Nein. Bitte senden Sie uns Ihre Dokumente per E-Mail mit der Bitte, dass wir jene für Sie hochladen.

Mir ist aufgefallen, dass mein Bachelorzeugnis ebenso auf Englisch hochgeladen werden muss (derzeit ist es auf Deutsch hochgeladen). Kann ich irgendwie nochmal zum Ändern freigeschalten werden oder Ihnen das englischsprachige Sammelzeugnis zusenden?

Sollte nach Ende der Bewerbungsfrist keine Änderungen mehr möglich sein, schicken Sie bitte das Dokument an jointstudy(a)boku.ac.at. Die*Der Joint Study Koordinator*in kann jenes dann für Sie hochladen.


Finanzplan

Wie genau muss der Finanzierungsplan sein?

Der Finanzierungsplan dient dazu, dass Sie sich Gedanken machen über die anfallenden Kosten und die Finanzierung Ihres Studienaufenthalts. Durch das Joint Study Abkommen sind Sie befreit von den Studiengebühren an der Gastinstitution und bekommen einen Zuschuss für Ihren Aufenthalt. Jedoch fallen diverse Kosten für Unterkunft, Versicherung, Visa etc. an. Informationen zu den potentiell anfallenden Kosten finden Sie in den Partner Informationen bzw. auf den Webseiten unsere Partnerinsitutionen.  Eine Grobeinschätzung der Kosten ist ausreichend.

Reicht ein Kontoauszug oder muss man da den Einkommensnachweis seiner Eltern angeben o.ä.?

Für die Joint Study Bewerbung müssen Sie keinen Nachweis der Finanzierbarkeit des Aufenthalts erbringen.