Joint Study - Frequently Asked Question (FAQ)

Während dem Auslandsaufenthalt

Ich bin an meiner Gastuni angekommen und musste nun meine Kursauswahl ändern. Muss ich die ganze Äquivalenzliste neu einreichen?

Bitte informieren Sie Ihre*n Fachkoordinator*in und klären Sie die Änderungen mit ihr/ihm ab. Nach Abschluss des Auslandssemesters wird die überarbeitete Äquivalenzliste in ihrer Endfassung beim Studiendekan zur Annerkennung eingereicht.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Ich habe mein Auslandssemester gerade abgeschlossen. Was gibt es für mich Organisatorisches nun zu tun?

  1. Absprache mit den zuständigen Fachkoordinator*innen bezüglich Anrechnung der absolvierten Prüfungen mittels Transcript of Records und Äquivalenzliste (Unterschrift des*der Koordinators*in). Falls BOKU Pflicht-Lehrversanstaltungen angerechnet werden sollen, Unterschrift vom*von der LV-Leiter*in für Gleichwertigkeit der absolvierten LV einholen.
  2. Im Anschluss Anrechnung der absolvierten Prüfungen:
    Bereits genehmigte Liste vor Aufenthalt, neue Liste nach Aufenthalt inkl. Unterschrift der Fachkoordination sowie Transcript of Records der Gastuni gesammelt in einem Email an anerkennungen(at)boku.ac.at (Studienservices/Bereich Anerkennungen) senden für die Überprüfung der Äquivalenzliste und die Unterschrift des Studiendekans.
    • Studiendekan oder Leiterin des Prüfungswesens bitte nicht direkt kontaktieren
    • Unbedingt BOKU students-Emailadresse verwenden - Emails von externen Emailadressen können aus Datenschutzgründen nicht beantwortet werden
    • Unvollständige Äquivalenzlisten können nicht bearbeitet werden
    • Es ist mit einer Bearbeitungszeit von durchschnittlich 2 – 4 Wochen zu rechnen, bitte auch Zeit für eventuell nötige Korrekturen einkalkulieren!
    • Mehrfache Nachfragen sind zu unterlassen, das Verfahren wird dadurch nicht beschleunigt!

  3. Persönliche Abholung der unterschriebenen Äquivalenzliste nach Benachrichtigung durch die Studienservices (Abholung durch bevollmächtigte Person ist möglich). Leistungen der Nach-Liste werden erst nach persönlicher Abholung (= Bescheidübernahme) eingetragen.
  4. Spätestens 2 Monate nach Rückkehr: Hochladen der Aufenthaltsbestätigung (= Kopie des Transcript of Records = Zeugnisses) sowie der fertig unterschriebenen Äquivalenzliste (alle 4 Seiten) in einem PDF in Mobility Online.
  5. Abgabe eines Berichts über den Aufenthalt. Diesen Bericht bitte ebenfalls als PDF in Mobility Online hochladen.

Sie bekommen anschließend eine Abschlussmail zugesandt. In dieser Abschlussmail wird bestätigt, dass der Auslandsaufenthalt auch im System abgeschlossen ist.

Wie trage ich die Noten in meine Äquivalenzliste ein?

Noten werden einheitlich nach bayrischer Formel ermittelt bzw. umgerechnet (https://boku.ac.at/studienservices/themen/anerkennungen/informationen-zur-notenumrechnung-nach-auslandsaufenthalten). Die in der Äquivalenzliste nach Aufenthalt eingetragenen Noten werden von den Studienservices und dem Studiendekan geprüft und ggf. korrigiert.

Ich habe während meinem Aufenthaltsaufenthalt einige Kurse abändern müssen. Wie trage ich jene nun in die Äquivalenzliste nach dem Aufenthalt ein?

Solang Sie während dem Aufenthalt die Kurse mit der BOKU LV-Leitung bzw. der*dem Fachkoordinator*in abgesprochen haben, können Sie jene Anrechnung in die Liste eintragen. Sollten Sie sich eine Leistung für einen BOKU-Kurs anrechnenen wollen, müssen Sie dazu die Unterschrift der LV-Leitung einholen. Jene ist rechts neben der Tabelle des Äquivalenzliste nach (!) dem Aufenthalt anzufügen, sollte diese nicht in der Äquivalenzliste vor dem Aufenthalt angeführt sein.