Joint Study - Frequently Asked Question (FAQ)

Vor dem Auslandsaufenthalt


Nach der Joint Study Bewerbung

Mir wurde eine Mobilität an meiner Zweitpräferenz zugesprochen. Muss ich nun das Motivationsschreiben und alle Bewerbungsunterlagen erneut einreichen?

Nein, dass müssen sie nicht. Ausschließlich Ihre Äquivalenzliste muss bis zur Abreise neu überarbeitet und genehmigt werden.

Ich habe vor 3 Wochen meine Bewerbungsunterlagen eingereicht und noch keine Resultat erhalten.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Üblicherweise findet 2 Wochen nach Bewerbungsdeadline die Sitzung des Auslandsbeirats statt. Innerhalb von 10 Tagen nach der Sitzung sollten Sie Ihr Resultat erhalten. Sollten etwaige Nachfragen noch notwendig gewesen sein, kann es sein, dass das Resultat erst etwas später kommuniziert werden kann. Wir bitten in diesen Fällen um Geduld.

Ich habe das Resultat meiner Joint Study - Bewerbung erhalten. Was muss ich nun tun?

Bitten füllen Sie das Annahmeerklärungsformular, welches Sie gemeinsam mit dem Zuerkennungschreiben per E-Mail erhalten haben bzw. auf Mobility Online einzusehen ist, aus und laden Sie jenes in Mobility Online hoch. Ihr*e Joint Study Koordinator*in wird Sie rechzeitig an die Parteruniversität nominieren. Innerhalb von spätestens 2 Wochen nach der Nominierungsdeadline sollten Sie Informationen zum Anmeldeprozedere an der Partneruniversität an Ihre E-Mail, welche Sie bei Ihrer Bewerbung angegeben haben, erhalten. Meist ist die Deadline zur Anmeldung etwa 1 Monat nach der Nominierungsdeadline. Bitte beachten Sie, dass Sie bis dahin alle notwendigen Dokumente und Nachweise für eine Zulassung an der Partneruniversität (u.a. Sprachtest Resultat) organisiert haben müssen.


Nach der Nominierung an die Gastinstitution/Bewerbung an der Gastinstitution

Aufgrund einer Verschiebung meines Aufenthaltes muss ich die Annahmeerklärung erneut in Mobility Online hochladen. Leider kann ich, dies nicht mehr ändern. Was tun?

Bitte senden Sie dies per E-Mail an Ihre*n BOKU Joint Study Koordinator*in.

Ich habe bereits die Anmeldung bei der Partneruniversität vor einigen Wochen absolviert und noch immer keine weiteren Informationen erhalten. Was tun?

Da manche Universitäten Ihre Original-Dokumente an BOKU-International Relations schicken kann dies öfters etwas dauern. Ihr*e BOKU Joint Study Koordinator*in informiert Sie umgehend sollte Post für Sie eingelangen sein. Sollten Sie schon länger keine weitere Information bekommen haben, fragen Sie am besten bei uns nochmal nach. 

Ich muss meine Kursauswahl für meinen Aufenthalt an der Partneruniversität ändern. Reicht es wenn ein "OK" per E-Mail vom der*dem Fachkoordinator*in für die Änderungen einhole?

Ja, Änderungen zur bereits genehmigten Äquivalenzliste (wichtig Unterschrift sowohl von Fachkoordinator*in und Studiendekan*in muss vorhanden sein und Mobilitätszeitraum und Gastinstituion muss stimmen) - Sollte sich ihr Aufenthalt geändert haben, z.B. Verschiebung des Aufenthalts und Umnominierung der Gastinstutions muss die Äquivalenzliste erneut durch Fachkoordinator*in und Studiendekan*in vor der Abreise genehmigt und gezeichnet werden. 


Vor der Abreise

Wann wird der Joint Study Zuschuss ausgezahlt?

Die Auszahlung des Joint Study Zuschusses wird einige Wochen vor Beginn der Mobilität in Auftrag gegeben. Bitte melden Sie sich bei uns sollte der Zuschuss nach dem ersten Aufenthaltsmonat noch nicht angekommen sein. 

Bei mir hat sich die Bankverbindung geändert, was tun?

Bitte füllen Sie die Annahmeerklärung, welche Sie von der*dem Joint Study Koordinator*in nach Zuspruch des JS-Platzes bekommen haben, mit den Änderungen erneut aus und schicken Sie jene an jointstudy(a)boku.ac.at