Notebookverleih

Sie sind BOKU-Angehörige/r und benötigen für einige Tage ein Notebook? Kein Problem!

An wen richtet sich das Service?

Dieses Service richtet sich ausschließlich an alle Angehörigen (Mitarbeiter*innen und Studierende) der Universität für Bodenkultur Wien.

Wie viel kostet die Entlehnung?

Der Verleih ist für bis zu 14 Tage kostenlos, darüber hinaus kostet er 5 € pro Kalendertag.

Vorsicht: Diese 5 € pro Kalendertag fallen auch bei einer verspäteten Rückgabe an!

Welche Geräte stehen zur Verfügung?

Wie wird die Reservierung durchgeführt?

Die Reservierung kann im Office der BOKU-IT entweder per Mail an boku-it.office(at)boku.ac.at oder per Telefon +43 1 47654-2102 durchgeführt werden.

Folgende Daten werden dafür von uns benötigt:

von BOKU-MitarbeiterInnen:

  • Vor- und Nachname
  • Organisationseinheit
  • Telefonnummer/Mailadresse
  • Reservierungszeitraum (von - bis)
  • Kostenstelle bzw. Innenauftragsnummer (sofern keine Barzahlung erfolgt)

von BOKU-Studierenden:

  • Vor- und Nachname
  • Matrikelnummer
  • Telefonnummer/Mailadresse
  • Reservierungszeitraum (von - bis)
  • Bei Abholung des Gerätes bitte die BOKUcard vorlegen

Verfügbarkeit der Geräte

Wir sind bestrebt, unseren Kund*innen den bestmöglichen Service zu bieten und möchten sicherstellen, dass unsere Ressourcen fair und effizient verteilt werden.
In diesem Sinne möchten wir darauf hinweisen, dass wir uns das Recht vorbehalten, Verleihnotebooks nach unserem Ermessen gerecht auszugeben.
Die Ausgabe der Verleihnotebooks kann von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der Nachfrage, der Verfügbarkeit von Geräten und anderer relevanter Kriterien.

 

Empfohlene Maßnahmen vor der Verwendung

Bitte laden Sie den Akku rechtzeitig auf, falls Sie vorhaben, das Notebook im Akkubetrieb einzusetzen.
Weiters empfehlen wir, vor der Verwendung im Hörsaal eine Internetverbindung herzustellen, damit zeitgerecht etwaige Updates (Betriebssystem und Virenscanner) installiert werden können.

Wenn Sie sich am Verleihnotebook für bestimmte Dienste mit BOKU Single Sign-on (SSO) anmelden müssen, wie zum Beispiel VPN, BOKUonline oder BOKUlearn, beachten Sie bitte, dass Sie dafür einen zusätzlichen MFA-Faktor benötigen. Das kann eine Authenticator-App, ein Wiederherstellungscode oder ein FIDO2-Key sein. Ausführliche Informationen zu MFA finden Sie unter: https://short.boku.ac.at/it-mfa

Geräteabholung- und Rückgabe

Die Abholung und Rückgabe der Geräte erfolgt durch die/den Entlehner/in ausschließlich im BOKU-IT Office (Exnerhaus, EG/38, Peter-Jordan-Str. 82, 1190 Wien) und nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem BOKU-IT Office.

Eine Abholung oder Rückgabe an anderen BOKU-IT-Standorten oder eine Zustellung ist NICHT möglich.

Entlehndauer

Wir bitten Sie, die vereinbarte Entlehndauer genau einzuhalten, damit auch Ihre KollegInnen zur vereinbarten Zeit das Notebook entgegennehmen können. Die Entlehndauer kann bei Bedarf - sofern noch keine andere Reservierung für das Gerät besteht - verlängert werden. Dies ist bitte rechtzeitig vor geplanter Rückgabe des Gerätes dem Office der BOKU-IT mitzuteilen. Die maximale Entlehndauer beträgt 1 Monat. Bei nicht vereinbarten Zeitüberschreitungen läuft die Verrechnung bis zu dem tatsächlichen Rückgabezeitpunkt weiter!

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt bei der Rückgabe des Gerätes entweder per Barzahlung oder per IC-Verrechnung über das Institut. In letzterem Fall ist die entsprechende Kostenstelle bzw. Innenauftragsnummer bekannt zu geben. Bitte beachten Sie, dass eine Rechnungsausstellung erst ab einem Gesamtbetrag von € 10,- möglich ist - Beträge darunter sind bitte ausnahmslos bar zu bezahlen.
Studierende, die das Gerät auf Institutskosten entlehnen möchten, benötigen außerdem eine Bestätigung des Institutsvorstandes (eine kurze E-Mail ist ausreichend).
Bitte beachten Sie, dass weder mit Erlagschein noch mit Bankomatkarte bezahlt werden kann und dass eine Verrechnung ausschließlich BOKU-intern erfolgen kann.

Haftung bei Beschädigung oder Verlust

Aus Kostengründen wurde für die Notebooks keinerlei Versicherung abgeschlossen. Bei Verlust oder für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, haftet die/der Entlehner/in.