Leitfaden kommissionelle Prüfungen

Hier finden Sie einen Leitfaden zur Abhaltung von kommissionellen Prüfungen am Institut für Rechtswissenschaften. Lesen Sie diesen bitte aufmerksam durch und wenden Sie sich bei Fragen an law(at)boku.ac.at.

Damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann, führen Sie bitte in Ihrer E-Mail Folgendes an:

-          Vollständiger Name

-          Matrikelnummer

-          Name und/oder Nummer der Lehrveranstaltung

-          Anliegen

Die kommissionelle Prüfung

Wenn auch der dritte Antritt einer Vorlesungsprüfung negativ ist, müssen Sie eine kommissionelle Prüfung ablegen. Die kommissionelle Prüfung stellt den vierten und letztmöglichen Antritt dar.

Konsequenzen einer negativ abgelegten, kommissionellen Prüfung

Wird der vierte und damit letztmögliche Antritt zu einer Prüfung nicht positiv absolviert, sind Sie für das betreffende Studium an der Universität für Bodenkultur Wien gesperrt. Das bedeutet, dass Sie exmatrikuliert werden und Ihr Studium nicht abschließen dürfen. Bitte beachten Sie, dass dies neben Pflichtfächern auch für Modul-, Wahlpflicht- und freie Wahlfächer gilt!

Ablauf einer kommissionellen Prüfung

Die kommissionelle Prüfung erfolgt mündlich. Sie wird vor einem Prüfungssenat abgelegt. Diesem Prüfungssenat müssen mindestens drei Personen angehören. Eine der drei Personen wird zum Vorsitzenden bestellt. Alle drei Personen dürfen Ihnen Fragen zum Stoff der Lehrveranstaltung stellen. Mündliche Prüfungen sind öffentlich, es kann Sie also jede Person zur Prüfung begleiten.

Organisation einer kommissionellen Prüfung

Wenn Sie die Vorlesungsprüfung dreimal negativ abgelegt haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Bitte lesen Sie sich zuerst hier die Informationen der Studienservices zu kommissionellen Prüfungen durch.
  2. Das Referat für Bildungspolitik der ÖH BOKU bietet Beratung für Studierende an, die eine kommissionelle Prüfung ablegen müssen. Wenden Sie sich am besten schon vor dem dritten Antritt, spätestens jedoch vor der kommissionellen Prüfung, an die ÖH BOKU.
  3. Sie sollten keinesfalls ohne Vorlesungsbesuch zur kommissionellen Prüfung antreten! Besuchen Sie im nächstmöglichen Semester die Vorlesung. Einzelne Vorlesungen werden sowohl im Winter- als auch im Sommersemester gehalten. Wenden Sie sich bitte an law(at)boku.ac.at, wenn Sie sich unsicher sind, welche Vorlesungen Sie besuchen sollten.
  4. Lernen Sie den Stoff gründlich. Auf BOKU learn bieten wir umfangreiche Lernmaterialien an (Foliensätze, Videos, Übungsmodule, Musterprüfung, Literaturempfehlungen). Leihen Sie sich jedenfalls die angegebenen Bücher aus und nutzen Sie alle angebotenen Lernmaterialien. Die Folien alleine reichen keinesfalls aus, um die kommissionelle Prüfung zu bestehen.
  5. Vereinbaren Sie unter law(at)boku.ac.at einen Termin zur Prüfungseinsicht Ihrer letzten negativen Prüfung. Wir gehen mit Ihnen Ihre Fehler durch und beantworten Fragen. Sie sollten zu diesem Zeitpunkt den Stoff schon verstanden haben, damit Sie Ihre eigenen Fehler erkennen und daraus lernen können.
  6. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin mit der Lehrveranstaltungsleiterin um verbleibende Fragen zu klären. Die Lehrveranstaltungsleiterin ist bei der kommissionellen Prüfung Ihre Erstprüferin, nehmen Sie dieses Angebot also in Anspruch.
  7. Nehmen Sie sich bitte Zeit zur Vorbereitung und wenden Sie sich bei Fragen an uns bevor Sie zur Prüfung antreten. Sie können die kommissionelle Prüfung zu jedem Zeitpunkt ablegen und müssen nicht direkt nach dem dritten Antritt zur kommissionellen Prüfung antreten.

 

Erst nachdem Sie alle oben erwähnten Schritte durchgeführt haben, wenden Sie sich an law(at)boku.ac.at um einen Termin zur Prüfung zu vereinbaren.

  1. Bitte geben Sie in Ihrer Mail zwei bis drei Vorschläge für Zeiträume an, in denen die Prüfung stattfinden kann. Beachten Sie bei den Terminvorschlägen, dass der Antrag drei Wochen vor dem Tag der Prüfung abgegeben werden muss. Wir kümmern uns anschließend um den Termin, Raum und Vorsitzenden.
  2. Wenn alles erledigt ist, bekommen Sie von uns eine Mail mit den Angaben. Schicken Sie bitte das mit diesen Angaben ausgefüllte Antragsformular per Mail an uns oder kommen Sie persönlich vorbei.
  3. Wir kümmern uns anschließend um die Unterschriften und Sie können Ihr Formular persönlich abholen.
  4. Dieses Antragsformular müssen Sie daraufhin bei den Studienservices einreichen.

 

Wir wünschen viel Erfolg bei der Prüfung!