Prüfungstermine

Für Prüfungen, die in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt werden, sind Prüfungstermine jedenfalls drei Mal in jedem Semester anzusetzen.

Bei Prüfungen mit beschränkter Teilnehmer*innenzahl ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Studierenden auf Antrag innerhalb eines Zeitraums von maximal sechzig Arbeitstagen nach der Anmeldung die Möglichkeit besteht, die Prüfung abzulegen. Lehrveranstaltungsfreie Zeiten sind in diese Berechnung nicht mit einzubeziehen.

Die angebotenen Prüfungstermine werden unter https://my-insights.boku.ac.at/de/kalender angezeigt.