Umwelterklärung

Die Umwelterklärung dient dazu, die Öffentlichkeit und andere interessierte Kreise über unsere Umweltauswirkungen und Umweltleistung sowie über die kontinuierliche Verbesserung dieser Umweltleistung zu informieren.
Die Inhalte der Umwelterklärung basieren auf den Anforderungen der EMAS-Verordnung.
Die Umwelterklärung mit den wesentlichen Veränderungen und einem aktualisierten Umweltprogramm erscheint jährlich und wird dem externen Umweltgutachter 
zur Validierung vorgelegt.
Verantwortlich für die Erstellung der Umwelterklärung ist der Umweltmanagementbeauftragte (UMB) im Rektorat, sowie die Stabsstelle Umweltmanagement (Umweltmanager und Umweltmanager Stv.).

Die Umwelterklärungen der vergangenen drei Jahre finden Sie hier.