Das Konzept der Rechtskommunikation: Auf dem Weg zum verständlichen und konsistenten Recht

Prof. Joanna Osiejewicz (Assoziierte Professorin, Universität Warschau) 

14.01.2020


Gesetzestexte unterscheiden sich von Sachtexten. Sie sind oft schwer verständlich und beinhalten komplexe Satzkonstruktionen. Wie Recht kommuniziert werden kann und Gesetzestexte verständlicher formuliert werden können, ist zentrales Thema der Rechtskommunikation. Frau Prof. Osiejewicz stellt sich dabei insbesondere der Frage, welche Methoden verwendet werden sollten, um das Recht umfassend zu kommunizieren. Dafür schlägt sie eine intensivierte Zusammenarbeit von Rechtswissenschaftler*innen und Linguist*innen vor. Ihre Hauptforschungsfrage lautet, wie Rechtswissenschaften und Sprachwissenschaften trotz unterschiedlicher Paradigmen und Ansätze in Einklang gebracht werden können. Sie erkennt dafür zwei polarisierende Ansätze: den subjektivistischen Ansatz, der den Sprachwissenschaften zugeordnet werden kann, und den objektivistischen Ansatz, der den Rechtswissenschaften zugeordnet werden kann. Während der Subjektivismus menschliche Erfahrungen in der gesellschaftlichen Umwelt erforscht, beschreibt und erforscht der Objektivismus die Gesellschaft. Um diese zwei Ansätze miteinander zu verbinden, kann der pragmatische Ansatz verwendet werden. Der Pragmatismus bemisst den Wert der Ideen oder Theorien lediglich nach deren Nützlichkeit. Demnach sollen Forscher*innen methodische Ansätze wählen, die für die Forschung am besten geeignet sind, um gewünschte oder erwartete Ergebnisse zu erzielen.

Um Gesetzestexte zu vereinfachen, muss entschieden werden, welche Rechtsinformation am wichtigsten ist. Prof. Osiejewicz verweist auf Franciszek Studnicki, der auf Basis der Bedürfnisse der Gesellschaft Rechtsinformation in drei Klassen eingeteilt hat[1]:

  1. Grundlegende Information: enthält Informationen über das Gesetz, die jeder haben sollte. Diese sollten während der Schulzeit erlernt werden.
  2. Rollenbezogenes Minimum: Informationen zur Erfüllung bestimmter sozialer Rollen.
  3. Ad hoc Information: bei Bedarf steht die Information zur Verfügung.

Ziel der Rechtskommunikation ist, transnationale Rechtsordnungen zu identifizieren, Rechtsinformationen für eine bestimmte Praxisgemeinschaft verständlich bereitzustellen, das Verständnis von Rechtsinformationen zu messen und Schlussfolgerungen für Verbesserung der Verständlichkeit und der Kohärenz des Rechts zu ziehen.

Es gibt aber auch Grenzen der Rechtskommunikation, wie fehlendes Vertrauen in die Linguistik als rechtsuntersuchende Wissenschaft und mangelnde Erfahrung der Linguist*innen in der Erforschung des Rechts. Linguist*innen übersetzen derzeit Texte aus anderen Sprachen. Bei der Rechtskommunikation geht es hingegen darum, die Rechtssprache gezielt und maßgeschneidert zu vereinfachen.

Die UN Convention on the Rights of the Child hat die Rechte von Kindern in kindgerechter Sprache formuliert. Folgendes Beispiel verdeutlicht den Unterschied:

Artikel 1: Geltung für das Kind; Begriffsbestimmung
Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.“
[2]

In der vereinfachten Fassung steht, dass jeder unter 18 Jahre diese Rechte hat.[3] Dieses Beispiel zeigt, dass es möglich ist, die Gesetzessprache zu vereinfachen und die Komplexität zu reduzieren. Die notwendigen Informationen bleiben erhalten.

Prof. Osiejewicz hat eine Eyetracking Studie durchgeführt, um das Textverständnis anhand von Augenbewegungen festzustellen. Bei der Eye-Tracking Studie wird das Verweilen der Augen (Fixation), Sprüngen zwischen Fixationen (Sakkaden) und Zurückkehren des Blickes auf einen vorhergehenden Fixationspunkt (Regression) aufgezeichnet. Dadurch können bestimmte Muster der visuellen Wahrnehmung erfasst werden, die Rückschlüsse zur kognitiven Verarbeitungsweise erlauben. Die Teilnehmer*innen wurden in zwei Gruppen eingeteilt. Gruppe A wurde ein Gesetzestext vorgelegt, Gruppe B ein vereinfachter Gesetzestext. Anschließend mussten sie einen Fragebogen zum Text beantworten. Das Ergebnis war, dass Gruppe B den Text interessanter empfand und beim Test besser abgeschnitten hat. Außerdem konnte der Text von Gruppe B schneller und effektiver erfasst werden. Bei Gruppe A hingegen waren die Sakkaden kürzer und die Fixationen nahmen zu.

Nach dem Vortrag folgte eine lebhafte Diskussion.


Daniela Lechner, Februar 2020

Der Bericht im PDF-Format ist hier verfügbar.


[1] J. Osiejewicz (2020), Transnational Legal Communication: Towards Comprehensible and Consistent Law, Foundations of Science, 21 February 2020, DOI: https://doi.org/10.1007/s10699-020-09655-3

[2] Unicef. s.a. Die Un-Kinderrechtskonvention. Regelwerk zum Schutz der Kinder weltweit. https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention 

[3] UN Convention on the Rights of the Child: In Child Friendly Language. https://www.unicef.org/southafrica/SAF_resources_crcchildfriendly.pdf