Grundsätzliches zum Datenschutz

Relevant sind ausschließlich jene Informationen, die die Behinderung/gesundheitliche Beeinträchtigung (psychisch und physisch) im Studium/am Arbeitsplatz betreffen. Diagnosen, Krankengeschichten, Beeinträchtigungen, die das Studium/die Arbeit nicht betreffen, sind nicht relevant. Ausnahmen sind alle Daten die, die/der Betroffene selbst - dokumentiert mit einer Unterschrift, bekannt geben möchte.

Weder das administrative noch das wissenschaftliche Personal der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) holt beeinträchtigungsbezogene Informationen von anderen Einrichtungen (wie zum Beispiel von Ämtern/Behörden, anderen Universitäten, anderen Einrichtungen, Eltern oder Erziehungsberechtigten …) ein oder gibt beeinträchtigungsbezogene Informationen an Dritte weiter.

Es kommt zu keinem Abgleich von Datenbanken und/oder Informationsaustausch mit Sozialämtern, Ärzt*innen, Therapeut*innen und ähnlichen Berufsgruppen von Seiten der Universität.

Die Datenschutzerklärung der BOKU sind im Impressum der Homepage zu finden.

Bekanntgabe der Behinderung im Studium

Studierene mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder mit Behinderungen können ihre beeinträchtigungsspezifische Informationen weitergeben - sind aber dazu nicht verpflichtet.

Eine Vorlage der entsprechenden Dokumente (fachärztliches Gutachten/Attest, Behindertenausweis. u.Ä.) bei der zuständigen Stelle der Behindertenbeauftragten (Ruth Scheiber-Herzog) oder bei der/dem Lehrveranstaltungsleiter*in ist ausreichend. Die Lehrveranstaltungsverantwortlichen können allerdings bei der Behindertenbeauftragtten rückfragen oder um Unterstützung anfragen.

Empfehlungsschreiben auf Grundlage eines aktuellen fachärztlichen Attests sollen nur die mit dem Studium verbundenen Einschränkungen enthalten, keine Diagnosen oder Krankengeschichten.

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. 

Kontakt:
Ruth Scheiber-Herzog
Behindertenbeauftragte
Koordinationsstelle für Gleichstellung, Diversität und Behinderung
ruth.scheiber(at)boku.ac.at