Familienunterstützung 2008

Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Vorstand der GÖD hat für das Jahr 2008 wieder Familienunterstützungen beschlossen; sie sollten als soziale Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit eigenen oder adoptierten Kindern gewährt werden. Die Zuerkennung erfolgt einmal jährlich, nicht aber rückwirkend für vergangene Jahre, bei Erfüllung nachstehender Voraussetzungen:

  • eine Familie bezieht für 4 oder mehr Kinder Familienbeihilfe oder
  • eine Familie bezieht für eines oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe.

Der Bezug der Familienbeihilfe für 4 oder mehr Kinder bzw. der erhöhten Familienbeihilfe für eines oder mehrere Kinderist durch

  • die Kopie eines Beleges aus dem laufenden Kalenderjahr:
  • Bescheid des Finanzamtes oder
  • eines Überweisungsbeleges oder
  • des Gehaltszettels

nachzuweisen. Weitere Voraussetzungen sind:

  1. 12 Monatsmitgliedsvollbeiträge, Beitragswahrheit, kein Rückstand.
  2. Persönliches Ansuchen (Formular) samt den notwendigen Belegen (Nachweis des Bezuges der Familienbeihilfe, Bankverbindung).
  3. Die Familienunterstützung kann, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, auch an Kolleginnen im Mutterschutzkarenzurlaub bzw. Kolleginnen und Kollegen im Karenzurlaub nach Mutterschutzgesetz/Väterkarenzgesetz oder Kollegen während des Präsenzdienstes gewährt werden. Gleiches gilt für Kolleginnen und Kollegen im Karenzurlaub, wenn sie den Anerkennungsbeitrag von € 1,80 monatlich zur Erhaltung der Mitgliedschaft bezahlen.
  4. Sammellisten können nicht angenommen werden.

Die Unterstützung beträgt

  • für Familien mit 4 Kindern € 135,--
  • mit 5 Kindern € 150,--
  • mit 6 Kindern € 165,-- usw.
  • für Familien mit 1 behinderten Kind € 75,--
  • mit 2 behinderten Kindern € 150,--
  • mit 3 behinderten Kindern € 225,-- usw.

Auf die Familienunterstützung besteht kein Rechtsanspruch. Wir ersuchen, alle Ansuchen (Formulare) mit den notwendigen Belegen (s.o.) direkt an Bereich Soziale Betreuung c/o Gewerkschaft Öffentl. Dienst Teinfaltstr. 7, 1010 Wien WÄHREND DES GANZEN JAHRES - NICHT NUR VOR WEIHNACHTEN - zu richten. ACHTUNG ! DIE FAMILIENUNTERSTÜTZUNG WIRD AUSNAHMSLOS AUF DAS KONTO DES MITGLIEDES ÜBERWIESEN.
1 Beilage (Antragsformular - Familienunterstuetzung.doc) Für den Vorstand NEUGEBAUER
Dr.GLOSS HOLZER Dr.FREILER
GUBITZER Mag.KORECKY