• Ich benötige eine offizielle Bestätigung, dass es sich bei meinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt – an wen wende ich mich?
    - Diese Bestätigungen werden in der Studienabteilung (Schalter 1 oder 2) ausgestellt.
  • Welche Betriebe kommen für die Absolvierung der Pflichtpraxis in Frage?
    - siehe unter Praktikum
  • An wen wende ich mich bezüglich der Anrechnung von LVs, die ich im Zuge eines Auslandsstudienaufenthalts (Joint Study Program) abgelegt habe?
    - an Ralf Nordbeck 
  • An wen wende ich mich mit spezifischen Problemen hinsichtlich meines Studiums im Einzelfall (z.B. eine LV wird nicht mehr angeboten, etc.)?
    - in erster Linie an die Studienvertretung (UBRM, ÖH BOKU), gegebenenfalls an Programmbegleiter Hermann Peyerl
  • An wen wende ich mich, wenn ich Änderungsvorschläge hinsichtlich des Curriculums habe?
    - an die Studienvertretung (UBRM, ÖH BOKU) oder Programmbegleiter