Sammlung gefährlicher Abfälle Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften unterliegen den Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung sind besonders "überwachungsbedürftige Abfälle" (Sonderabfall).

Sie dürfen nicht in den Restmüll, sondern sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen.

Abfallerzeuger sind gehalten zu prüfen, inwieweit Sonderabfälle durch gezielte Maßnahmen vermieden, vermindert oder verwertet werden können.Helfen Sie deshalb mit, durch vorausschauende Versuchsplanung, mengenbegrenzten Materialeinkauf, Verzicht auf Gefahrstoffe und Auswahl von Ersatzstoffen soweit wie möglich die Sonderabfallmengen zu reduzieren.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Anforderungen an Verpackung und Getrenntsammlung der häufigsten Sonderabfallarten.Wenn Sie bestimmte Abfälle aus ihrem Arbeitsbereich keinem der augeführten Gruppen zuordnen können, beraten wir Sie gerne.

Lösungsmittelgemische, halogenierte org. Lösemittel enthaltendund Lösungsmittel-Wassergemische, halogenierte org. Lösungsmittel enthaltend: S 55220

Beispiele: alle verunreinigten Lösungsmittel und Lösungsmittelgemische
Der pH-Wert sollte im Neutralbereich liegen.
Sammlung: zuerst im Bereich der Arbeitsgruppen in den 10 Liter bzw. 30 Liter ADR-Gebinden bzw. im Studienbetrieb Organische Chemie Übungen in den 10 Liter Sicherheitsgebinden sowie im Bereich Analytische Chemie Übungen in 10 Liter Kunststoffgebinden.
Es sollte geprüft werden, ob sortenreine Sammlung möglich ist. Der Chemikalienbeauftragte stellt gegebenenfalls Sammelbehälter zur Verfügung. In besonderen Ausnahmefällen und nach Maßgabe der Möglichkeiten kann die destillative Aufarbeitung übernommen werden (gilt nur für Lösungsmittel).
Nach Möglichkeit sollte der Gehalt an Halogenen (z.B. max. 3% Chlor) im Lösungsmittelgemisch abgeschätzt werden.

Lösungsmittelgemische, halogenfreie org. Lösungsmittel enthaltendund Lösungsmittel-Wassergemische, halogenfreie org. Lösungsmittel enthaltend: S 55370

Beispiele: alle verunreinigten Lösungsmittel und Lösungsmittelgemische
Der pH-Wert sollte im Neutralbereich liegen.
Sammlung: zuerst im Bereich der Arbeitsgruppen in den 10 Liter bzw. 30 Liter ADR-Gebinden bzw. im Studienbetrieb Organische Chemie Übungen in den 10 Liter Sicherheitsgebinden sowie im Bereich Analytische Chemie Übungen in 10 Liter Kunststoffgebinden.
Es sollte geprüft werden, ob sortenreine Sammlung möglich ist. Der Chemikalienbeauftragte stellt gegebenenfalls Sammelbehälter zur Verfügung. In besonderen Ausnahmefällen und nach Maßgabe der Möglichkeiten kann die destillative Aufarbeitung übernommen werden (gilt nur für Lösungsmittel).
Es muß von jeder als halogenfrei deklarierten Probe auf tatsächliche Halogenfreiheit untersucht werden (Beilstein-Probe, u.U. NMR) - bei Fragen diesbezüglich bitte an Chemikalienbeauftragten wenden.

Mit Chemikalien verunreinigte Betriebsmittel:

Beispiele: Handschuhe, Pipettenspitzen, verunreinigte Putztücher, kleine Behälter u.s.w. Kein Glas !!
Sammlung: in kräftigen Abfallsäcken, die in weißen 60-Liter Mehrwegbehälter eingelegt werden.

Verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit schädlichen Verunreinigungen:

Beispiele: nur unreaktive, anorganische Salze wie Chromatographierückstände, Kieselgel und Trockenmittel (kein Siccapent !!)
Sammlung: in Einweg-Behältern (max. 10 Liter Vol.), mit Deckel verschließbar, oder in kräftigen Abfallsäcken, die in Mehrwegbehälter eingelegt werden

Laborchemikalienreste organisch/anorganisch: S 59305

Laborchemikalienreste müssen zur Entsorgung angemeldet werden (z.B. email). Nennen Sie auf diesem einen Ansprechpartner, der informiert werden kann, wenn die Entsorgung Ihrer Chemikalien ansteht.
Beispiele: verunreinigte oder verbrauchte Laborchemikalien
Sammlung: einzeln, möglichst in Originalgebinden
Deklaration: Trivialnamen oder Laborkürzel reichen nicht aus! Inhaltsstoffe sind explizit zu nennen. Bei Stoffgemischen unbedingt Haupt- und Nebenbestandteile angeben.
Abgabe: nur nach Terminabsprache

Anorganische Säuren:

Beispiele: Salzsäure, Schwefelsäure, Salpetersäure
Sammlung: in Glasflaschen oder Originalgebinden (siehe oben)
Auf den Einsatz von Chromschwefelsäure als Entfettungsmittel sollte vollkommmen verzichtet werden. Ungefährliche Ersatzstoffe sind über den Chemikalienhandel erhältlich, z.B. "Extran", "Sidosil"
 

Säuren und Säuregemische, schwermetallhaltig: ADR Kl. 8

Beispiele: schwermetallhaltige Lösungen aus dem Studienbetrieb
Sammlung: in verschließbaren 10 Liter Kunststoffbehältern

Quecksilber:

Beispiele: Thermometerbruch usw.
Sammlung: in dicht verschlossenen Behältern (z.B. PE-Weithalsflaschen)

 

Metall- und Schwermetallsalze und -komplexe z.B. aus Fällungsreaktionen:

sollen folgendermaßen vorbehandelt werden:
Stichfeste Schlämme sind mit Kalk oder Kaliumhydroxid bis zur alkalischen Reaktion zu vermengen.
Wäßrige Lösungen sollten zur Volumenreduktion bei Raumtemperatur eingeengt werden bis ein stichfester Schlamm entstanden ist. Dabei ist ein pH-Wert > 8 einzustellen. !!WICHTIG: Die Abfälle dürfen keine organischen Substanzen enthalten!! Sammlung: in Einwegbehältern, nicht über 10 Liter
Deklaration: Bei Stoffgemischen ist die Angabe von Haupt- und Nebenbestandteilen unbedingt erforderlich.
 

Glas- und Keramikabfälle mit schadlichen Verunreinigungen:

Unter diese Abfallart fällt nur hartnäckig verunreinigtes Glas. Glasflaschen, die ohne größeren Aufwand gespült werden können, gehören gespült und ohne (!) Etiketten in die Altglascontainer gegeben. Für das übrige saubere Laborglas sind Sammelcontainer aufgestellt.
Sammlung: in 10- bzw 30l-Weithalskunststoffbehälter, ACHTUNG: Laborglas fällt unter Restmüll!!!!

Fixierbäder und Entwicklerbäder:

Sammlung: in 20l-Sammelbehältern (Füllmenge max. 90% !!). Bitte beachten Sie, daß die Behälter sauber, dicht verschlossen und eindeutig beschriftet sein müssen.

Altöl: S 54102

Altöle auf Mineralölbasis ohne chemische Verunreinigung (z.B. Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle) müssen getrennt von verunreinigten Altölen (z.B. aus Transformatoren oder Vakuumpumpen) oder Altölen auf pflanzlicher Basis gesammelt werden.
Sammlung: in Fässern mit max. 20 Liter Vol. (Füllmenge max. 90% !)

Radioaktive Abfälle:

Auskunft erteilt Frau Prof. Dr. E. Staudacher, Tel.: 77263 oder Herr Ing. Th. Dalik, Tel: 77212

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