Unterschiedliche Regelung in den österreichischen Bundesländern

 Die genauen Zitate aus den Jagdgesetzen bzw. Jagd- oder Jagdprüfungsverordnungen finden Sie in der Broschüre "Jagdprüfungsersatz" (download pdf-file).

Wie komme ich nun zu meiner Jagdkarte? 1. Unmittelbar mit einer Bestätigung des IWJ. In den Bundesländern Wien, Vorarlberg, Steiermark und Oberösterreich wird eine Bestätigung des Institutes für Wildbiologie und Jagdwirtschaft über die erfolgreiche Absolvierung der für den Jagdprüfungsersatz vorgesehenen Lehrveranstaltungen ausreichen um bei der Jagdbehörde die erste Jagdkarte zu erlangen. Die Bestätigung ist nach Vorlage der entsprechenden Zeugnisse am IWJ erhältlich. 2. Unmittelbar mit der IWJ-Bestätigung UND den BOKU-Zeugnissen. In den Bundesländern Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und Salzburg sollte es nach Absolvierung der vorgesehenen Lehrveranstaltungen bei der erstmaligen Antragsstellung um eine Landesjagdkarte keine Probleme geben. Neben den Zeugnissen ist auch eine IWJ-Bestätigung notwendig die nicht nur die absolvierten Lehrveranstaltungen beinhaltet, sondern auch bescheinigt, dass man über ein "Mindestmaß an Schießfertigkeit" (Schießbestätigung) verfügt. 3. Zuerst eine Landesjagdkarte aus Gruppe1 oder 2: in Tirol war es in den letzten Jahren möglich, nach Vorlage einer gültigen Landesjagdkarte eines anderen Bundeslandes relativ rasch eine entsprechende Landesjagdkarte ausgestellt zu bekommen.