Individuelles Bachelorstudium


Wenn alle Studienleistungen erbracht sind, kann nach Überprüfung durch die Studienservices, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Studienabschluss erfüllt sind, um Ausstellung der Abschlussdokumente angesucht werden.

Die Überprüfung durch die Studienservices sollte bereits ein Semester vor dem Abschluss des individuellen Bachelorstudiums erfolgen, damit etwaige Mängel noch rechtzeitig behoben werden können. Dazu ist der letztgültige Bescheid des individuellen Bacherlorstudiums inkl. Curriculum vorzulegen.

Grundsätzlich haben Studierende von individuellen Bachelorstudien analog zum Studienabschluss von Bachelorstudien vorzugehen.

Sobald alle für den Abschluss des individuellen Bachelorstudiums erforderlichen Leistungen gültig in BOKUonline aufscheinen bzw. alle Lehrveranstaltungen, die an anderen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen absolviert worden sind, als Zeugnisnachtrag in BOKUonline erfasst worden sind, sind folgende Unterlagen in den Studienservices einzureichen:   

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Das Bachelorstudium wird mit dem Datum der letzten erbrachten Leistung gemäß Studienplan geschlossen. Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums verlieren Sie Ihren Studierendenstatus. Die Meldung zu einem Masterstudium ist ab WS 2013/14 auch außerhalb der Zulassungsfrist und der Nachfrist nach dem Abschluss des Bachelorstudiums möglich. Informationen zur internen Zulassung finden Sie hier.