Auszug aus dem Erlass von Unterstaatssekretär Otto Glöckel vom 7. April 1919:

„… Es lässt sich nicht verkennen, dass es dem Zuge der Zeit entspricht, auch Frauen zum Studium an den Technischen Hochschulen sowie der Hochschule für Bodenkultur zuzulassen. Dafür sprechen auch die Erfahrungen, welche während des Krieges gemacht werden konnten, da sich Frauen vielfach mit Erfolg auch auf Gebieten geistiger Arbeit, insbesondere fachtechnischer Richtungen betätigt haben, welche bis dahin nur Männern vorbehalten waren. Auch muss an dem Grundsatze festgehalten werden, dass niemandem die Möglichkeit genommen werden sollte, sich einer bestimmten, auch der höchsten fachlichen Ausbildung zuzuwenden, falls er die für diese festgesetzten Anforderungen zu erfüllen in der Lage ist.

In Hinblick darauf sehe ich mich veranlasst, die Zulassung der Frauen als ordentliche Hörerinnen zu den in Rede stehenden Hochschulstudien vom Studienjahre 1919/20 angefangen grundsätzlich zu gestatten.

Es ist hierbei die selbstverständliche Voraussetzung, dass die Aufnahmswerberinnen den Anforderungen für die Aufnahme voll entsprechen, welche dermalen für die männlichen Studierenden in Geltung stehen, sowie dass die Aufnahmswerberinnen ohne jede Schädigung und Beeinträchtigung der männlichen Studierenden nach den vorhandenen räumlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen der einzelnen Hochschulen Platz finden können.“